Donnerstag, 21 März 2024 13:36

Ermittlungen gegen Mixa wegen Verjährung eingestellt

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Augsburg Augsburg fot: pixabay

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat die Ermittlungen gegen den früheren Bischof Walter Mixa, welcher sowohl das Bistum Eichstätt als auch Augsburg geleitet hatte, aufgrund von Verjährung eingestellt. Die Vorwürfe betrafen einen nicht einvernehmlichen Kuss im Jahr 2012.

Ermittlungen und Vorwürfe

Im Zentrum der Untersuchung stand die Behauptung eines 39 - Jährigen, dass Mixa ihn gegen seinen Willen geküsst habe. Der Vorfall soll sich in der Schweiz ereignet haben, wo der Betroffene zu jener Zeit für einen katholischen Sender tätig war. Der Mann schilderte, dass Mixa ihn in einer Sakristei mit beiden Händen am Kopf festgehalten und ihn auf den Mund geküsst habe. Diese Anschuldigungen führten zu einer Untersuchung sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz.

Stellungnahmen und rechtliche Bewertung

Das Bistum Eichstätt, welches durch eine Medienanfrage erstmals von den Vorwürfen Kenntnis erlangte, informierte die Staatsanwaltschaft Augsburg. Mixa wies die Vorwürfe über eine Anwältin entschieden zurück. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen in der Schweiz leitete ebenfalls ein Strafverfahren ein, welches mit den deutschen Ermittlungen vergleichbar war. Ein Strafverfolgungsübernahme - Ersuchen aus St. Gallen erreichte die Augsburger Staatsanwaltschaft im Februar, woraufhin die Anzeige aus der Schweiz in die deutschen Ermittlungen integriert wurde.

Zusammenführung der Verfahren und Einstellung

Oberstaatsanwalt Andreas Dobler erklärte, dass die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Nötigung eingestellt wurden, da die Taten als verjährt gelten. Mit der Einstellung der Ermittlungen in Augsburg scheint auch das Verfahren in der Schweiz keinen Fortgang mehr zu haben. Entscheidung, die Ermittlungen gegen den früheren Bischof Walter Mixa einzustellen, stellt einen Abschluss eines rechtlichen Verfahrens dar, das aufgrund der Verjährung der Vorwürfe erreicht wurde. Während die rechtliche Bewertung damit abgeschlossen ist, bleiben die Ereignisse und die damit verbundenen Diskussionen ein Teil der öffentlichen und kirchlichen Auseinandersetzung.

Quelle: augsburger-allgemeine.de