Fischereiverband
Oberbayern e.V.

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zuletzt geändert am 22.10.2008

Geschäftsstelle:
Nymphenburger Strasse 154/II
80634 München,
Telefon (089) 163513 - Fax 131860
 
Präsident: Alfons Blank
Geschäftsführender Vizepräsident: Michael Seeholzer
Vizepräsident: Helmut Trinkberger
 Beruf: Willi Ernst
Der Fischereiverband Oberbayern ist mit seinen fast 35.000 Mitgliedern der weitaus stärkste Einzelverband innerhalb des Landesfischereiverbandes Bayern.
Er ist eine starke und kompetente Vertretung der Angel- und Berufsfischer Oberbayerns.
Er ist ein Anwalt der Natur am und im Wasser, der die Erhaltung der Gewässer und der heimischen Fischbestände in ihrem natürlichen Zustand zum Ziel hat.
Er setzt sich ein für den Naturschutz, die Gewässerpflege und den Erhalt der Artenvielfalt in oberbayerischen Gewässern.
Er ist eine Vereinigung, die die kontinuierliche Aus- und Weiterbildung ihrer Mitglieder in fischereilichen Belangen als Pflichtaufgabe betrachtet.
Er tritt ein für die Sicherung und Wiederherstellung der Durchwanderbarkeit unserer Fließgewässer.
Er fordert ausreichende Restwassermengen bei vorhandenen oder neu zu errichtenden Wasserkraftwerken.
Er setzt sich zusammen aus über 200 Einzelvereinen und Genossenschaften.
Er unterstützt durch die Bezirksjugendleitung die Jugendleiter der Vereine Oberbayerns mit Seminaren und Kursen und hilft ihnen damit bei der Durchführung ihrer Aufgaben.
Er betreut durch die Bezirksjugendleitung 3200 Jugendliche in Oberbayern, die dadurch mit einer fundierten Ausbildung an die Verantwortung für die Natur unter Wasser herangeführt werden.

Der Fischereiverband hat viele Aufgaben

Gewässerpflege - Renaturierung - Artenschutz - Jugendarbeit
Der Fischereiverband Oberbayern hat viele Aufgaben:

  • Er schreibt Stellungnahmen nach § 29 des Naturschutzgesetzes.

  • Er ist präsent bei vielen Vereinsversammlungen.

  • Er nimmt Erörterungstermine in den Landratsämtern und Kreisverwaltungsreferaten wahr, wenn Belange der Fischerei berührt sind.

  • Er berät durch die Fachbeiräte die Mitglieder bei der Gewässerbewirtschaftung.

  • Er entsendet Vertreter zu den Landkreisversammlungen, um die Mitglieder auf einem aktuellen Stand zu halten, was die Informationen betrifft, die für die Fischerei wichtig sind.

  • Er organisiert Ausstellungen und Jubiläumsfeiern.

  • Er verfasst Stellungnahmen zu Verordnungen und Gesetzesänderungen (z. B. Kormoranverordnung, Fischereigesetz, Naturschutzgesetz).

  • Er führt jeden Mittwoch einen Sprechtag in der Geschäftsstelle in München durch.

  • Er hilft den angeschlossenen Vereinen in Satzungsfragen.

  • Er führt zahlreiche Begehungen mit Behörden und Landratsämtern durch, wenn es um wasserrechtliche Fragen geht.

  • Er setzt sich ein für Altwasserräumungen und Renaturierungen ein und führt dabei Verhandlungen mit dem Wasserwirtschaftsamt.

Wie aus dieser keinesfalls vollständigen Liste bereits erkennbar wird, führt der Fischereiverband Oberbayern eine umfangreiche Beratung für seine Mitglieder durch in allen Angelegenheiten der Fischerei, des Arten- und Umweltschutzes.

Außerdem ist der Fischereiverband Oberbayern verantwortlich für

  • Die Aufklärung der Öffentlichkeit über die Bedeutung der Fischerei.

  • Die Erhaltung und Pflege der Gewässer, deren Artenvielfalt und das ökologische Gleichgewicht sowie die Reinhaltung der Gewässer.

  • Die Förderung von Maßnahmen zur Gewährleistung gesunder Fischbestände.

  • Die Zusammenarbeit der Mitglieder und die Vertretung der Interessen gegenüber Behörden, Institutionen und Organisationen.

  • Die Zusammenarbeit der Fischerei in Oberbayern mit den Behörden und Ministerien.

  • Die Förderung der Fischerjugend, die Beratung und Ausbildung der Jugendleiter.

Der Fischereiverband Oberbayern wird gehört

  • bei der Sanierung von Altwässern

  • bei Naturschutzmaßnahmen

  • beim Bau von Wasserkraftwerken

  • beim Neubau von Bahnstrecken und Autobahnen sowie beim Straßenbau

  • bei Flurbereinigungsmaßnahmen

  • bei der Ausweisung von Natur-, Gewässer- und Landschaftsschutzgebieten

  • bei der Erstellung von Bebauungsplänen durch die Gemeinden

  • bei Landschaftspflegemaßnahmen

  • im Rahmen des Arten- und Biotopschutzprogrammes

  • bei der Unterschutzstellung von Naturdenkmälern.

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