Fischereiverband
Oberbayern e.V.
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zuletzt geändert am 22.10.2008
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Jungfischer angelt sich oberbayerische Königswürde 2005 Matthias Winklmeier aus Gilching weiß am meisten über die Natur. Seine Siege im vergangenen Jahr und auch im Jahr zuvor waren keine Eintagsfliegen: Matthias Winklmeier vom Fischereiverein Pilsensee-Wörthsee ist und bleibt Oberbayerns bester Jungfischer. Der 17-jährige Jugendliche aus Gilching beeindruckte beim 32. Jugendausbildungs-Zeltlager des Fischereiverbandes Oberbayern im Altmühltal mit seinem Wissen über die Natur am und im Wasser seine Konkurrenten und wurde Oberbayerns Jungfischerkönig. 300 Jugendliche nahmen heuer an der traditionellen Veranstaltung teil. Das Zeltlager wird jedes Jahr woanders durchgeführt und war heuer in Eichstätt zu Gast, wo die Teilnehmer auf dem Gelände des Klosters Rebdorf fünf Tage lang Quartier bezogen, Biologieunterricht bekamen und zum Fischen gingen. Dass Winklmeier einen Karpfen mit über sechs Pfund fing, beweist, dass er ein guter Angler ist. Entscheidend waren aber seine Kenntnisse über die Natur, die er in einem Wissenstest unter Beweis stellen musste. Sein Jugendleiter, der 52-jährige Heinz Falsner, hatte übrigens doppelten Grund zur Freude. Denn Oberbayerns Vizekönig Marc Ehret, wird ebenfalls vom Fischereiverein Pilsensee-Wörthsee betreut. Dritter im Bunde der besten Jungfischer ist Michael Glonner vom Bezirksfischereiverein Dorfen. Bezirksjugendleiter Josef Grünwald überreichte den Jugendlichen am heutigen Sonntag zum Abschluss des Wettbewerbes die Pokale und beglückwünschte die Sieger.
Begegnung mit der
Unterwasserwelt Wiedersehen auf der Messe Jagen und Fischen Auf der Messe Jagen und Fischen 2005 können die Besucher das gesamte Artenspektrum voralpiner Gewässer beobachten.
Fischereiverband Oberbayern präsentiert
voralpines Artenspektrum unter Wasser - seltene Exemplare inbegriffen
Fisch des Jahres 2005: Die Bachforelle Der Verband Deutscher
Sportfischer hat die Bachforelle zum Fisch des Jahres 2005 gewählt. Mit
dieser Wahl hat der rund 700 000 Mitglieder zählender Dachverband der
Angler eine der wohl bekanntesten heimischen Fischarten gekürt. Der
Fischereiverband Oberbayern will jedoch nicht nur einen markanten und
schönen Fisch der Öffentlichkeit vorstellen, sondern ebenso auf die
aktuelle Gefährdung unserer Gewässer und ihrer Bewohner aufmerksam
machen. Auch die Bachforelle zählt zu den bedrohten Tierarten.
Vergrämungstage im
Januar und Februar
Zwei verdiente
Mitglieder geehrt Einer langjährigen Stütze der oberbayerischen Fischerei wurde ebenfalls eine Anerkennung zuteil: Blank überreichte unter dem Beifall der Gäste dem engagierten Bezirksjugendleiter Josef Grünwald die höchste Auszeichnung, die der Verband zu vergeben hat. Grünwald erhielt die Verdienstmedaille des Fischereiverbandes in Gold.
Fischerkönig aus dem Pfaffenwinkel
Mindestabstand zum Ufer einhalten: Der Fischereiverband Oberbayern informiert aus aktuellem Anlass darüber, dass am Starnberger See beim Angeln vom Boot aus ein Mindestabstand zum Ufer von 300 Metern einzuhalten ist. Wie uns Mitglieder berichten, wurden sie von der Wasserschutzpolizei kontrolliert und mit 75 Euro gebührenpflichtig verwarnt, weil sie diesen Abstand zum Ufer nicht eingehalten haben. Wer also Ärger mit den Behörden vermeiden will, sollte zum Beispiel beim Schleppangeln nicht zu nahe ans Ufer fahren. Achtung: Kormoranverordnung wurde geändert! Am 1. August 2004 ist die neue Kormoranverordnung in Kraft getreten. Nachfolgend der Verordnungstext über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tierarten (Kormoran V) BayRS 791-1-11-UG Zweite Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tierarten vom 27. Juli 2004 (GVBI S. 350). Aufgrund des § 43 Abs. 8 in Verbindung mit Satz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 25. März 2002 (BGBI I S. 1193) erlässt die Bayerische Staatsregierung folgende Verordnung: § 1
§ 2 Von der Gestattung sind ausgenommen:
§ 3 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2004 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Juli 2009 außer Kraft. Erläuterungen zur Verordnung:
Neue EU-Regelungen bringen Fischer in Wallung Sommerzeit -Urlaubszeit. Dass man keine Krokodillederschuhe oder antike griechische Amphoren als Souvenir mit nachhause nehmen darf, weiß inzwischen jeder. Aber Fische? Wegen der Schuppenträger enden die Wochen der Erholung derzeit für manchen Urlauber im Stress. Besonders, wenn er in Kanada und Alaska in einer noch unberührten Natur dem Wildlachs nachgestellt hat. Wer seine gefrostete Beute mit nachhause brachte, erlebte am Flughafen eine böse Überraschung: Das Fischfleisch wurde sichergestellt und kostenpflichtig entsorgt, statt im Freundeskreis verspeist zu werden. Die Ursachen dafür sind in zwei neuen EG-Verordnungen versteckt, die die Veterinärkontrollen im Rahmen der Grenzkontrollen der Gemeinschaft sowie die Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs zum persönlichen Verbrauch regeln. Demnach dürfen in Drittländern (Staaten die nicht der EU angehören) gefangene Fische, gleichgültig ob roh (gefrostet) oder verarbeitet (z. B. geräuchert) für den persönlichen Verzehr nur bis zu einem Gewicht von weniger als einem Kilogramm eingeführt werden. Der Fischereiverband Oberbayern bittet seine Mitglieder, auf diese Änderung zu achten. Voraussetzung für eine Einfuhr von Fischfleisch ist künftig, dass das Drittland oder Gebietsteile davon zugelassen sind. Das wäre bei Kanada und den USA der Fall. Aber größere Mengen selbst gefangenen Fisches (bereits ein Kilogramm und darüber) unterliegen den Vorschriften des gewerblichen Verkehrs und müssen durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle im Ausland mit einem EU-Veterinärzeugnis versehen und der mitgebrachte Fisch muss bei der Einreise zusätzlich durch einen Grenzveterinär abgefertigt werden. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, wird der frische Fisch sichergestellt und auf Kosten des Urlaubers entsorgt. Quelle: Landesfischereiverband Bayern Achtung: Verordnung wurde geändert! Im März wurde eine Verordnung zur Änderung fischereirechtlicher Vorschriften erlassen. Die BayAVFiG wird in ihrer aktualisierten Fassung und in schriftlicher Form vermutlich erst im Laufe des Sommers bekannt gegeben. Um unsere Mitglieder vorab zu informieren, haben wir die geänderten Vorschriften schon einmal veröffentlicht. Sie finden die neue Verordnung hier als pdf-Datei. Roland Eberl einstimmig zum neuen geschäftsführenden Vizepräsidenten bestellt In seiner ersten Sitzung in der neuen Legislaturperiode bestellten die Mitglieder des Hauptausschusses den von der Jahresversammlung gewählten Vizepräsidenten Roland Eberl zum neuen Geschäftsführenden Vizepräsidenten des Fischereiverbandes Oberbayern. Damit ist das Präsidium wieder komplett. Seine Bestellung erfolgte einstimmig. Einstimmig wurden auch die bewährten, bisherigen Fachbeiräte in ihren Ämtern bestätigt. Bezirksjugendleiter bleibt wie bisher Josef Grünwald, Fachbeirat für Gewässerschutz ist Dr. Manfred Holzner von der TU München, Fachbeirat für Artenschutz ist Josef Schütz, die Berufsfischer vertritt Holmer Lex, Medienfachbeirat ist H. Seeholzer, und als Fachbeirat Recht fungiert Herbert Lehmann. Präsident Alfons Blank begrüßte eine Reihe von neuen Landkreisbeauftragten in der Runde der Hauptausschussmitglieder, deren Aufgabe es laut Satzung unter anderem ist, den Kontakt des Fischereiverbandes Oberbayern zu den jeweiligen Mitgliedsvereinen zu pflegen und für den notwendigen Informationsfluss zu sorgen. Auch die Zusammenarbeit der Vereine mit den Behörden und Ämtern soll durch die Hauptausschussmitglieder in ihren jeweiligen Landkreisen begleitet werden. Auf Bitte von Blank werden die Hauptausschussmitglieder zudem eine Liste von fischereilich interessanten Einrichtungen in ihren Landkreisen zusammenstellen, um so ein Angebot für Besichtigungsfahrten erstellen zu können.
Fischereiverband vertraut auf
bewährten Mann
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| Bei der Königsproklamation im Saal des Gasthofes zur Post konnte der Präsident des Fischereiverbandes Oberbayern zahlreiche Fischerkönige in ihren Amtsketten begrüßen. |
Bester Jungfischer des ganzen Regierungsbezirkes kommt wieder aus Starnberg
Zehn verschiedene Unterwasserpflanzen, zehn Fischarten und zehn verschiedene Wasserinsekten? Wer die nicht kennt, der kann auch nicht oberbayerischer Jungfischerkönig werden. Matthias Winklmeier aus Starnberg kennt sie alle. Und er ist obendrein ein guter Angler. Deshalb wurde er gestern beim 31. Jugendausbildungszeltlager des Fischereiverbandes Oberbayern am Stallauer Weiher im Landkreis Bad Tölz oberbayerischer Jungfischerkönig. Wobei ihm der Fang eines Karpfens von 52 Zentimetern Länge und über drei Kilogramm Gewicht half. Hauptsächlich waren es aber seine umfangreichen Kenntnisse über die Natur, die Winkelmeier die Königswürde einbrachten. Von 2000 möglichen Punkten holte sich der Jungfischer bei dem Wissenswettbewerb der Jugendlichen 1918 Punkte. Matthias Winklmeier ist mit seinen 16 Jahren schon ein recht erfolgreicher Angler. Sein 52-jähriger Jugendleiter Heinz Falsner vom Fischereiverein Pilsensee/Wörthsee freute sich mit seinem Schützling sehr über den Erfolg, der beileibe keine Eintagsfliege ist. Denn schon im vergangenen Jahr war Matthias Winkelmeier Oberbayerns bester Jungfischer. Heuer konnte Josef Grünwald, der Bezirksjugendleiter des Fischereiverbandes, 233 Jugendliche mit ihren Betreuern aus ganz Oberbayern zu der beliebten Veranstaltung der jungen Angler begrüßen, die vier Tage lang das Zeltlagerleben am Stallauer Weiher genossen und dabei Biologieunterricht bekamen. Zur Eröffnung des Jugendzeltlagers hatte Präsident Alfons Blank unter anderem Landrat Manfred Nagler aus Bad Tölz und den Präsidenten des Landesfischereiverbandes, Eberhard Roese begrüßen können.
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| Sie sind Oberbayerns beste Jungfischer: v. l. Andreas Bodner (2. Platz), Matthias Winklmeier (König) und Marc Ehret (3. Platz), alle drei vom Fischereiverein Pilsensee/Wörthsee. Foto: Grünwald |
Eberhard Roese tritt Nachfolge von Professor Herbert Stein an
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Oberschleißheim - Nach dem Tod von Professor Herbert Stein musste der Landesfischereiverband Bayern einen Nachfolger für den Vorsitzenden suchen. Er fand ihn bei der Jahreshauptversammlung in Oberschleißheim in dem Fürstenfeldbrucker Eberhard Roese, der einstimmig zum neuen Vorstand gewählt wurde. Roese war erst vor kurzem zum Vorsitzenden des Bezirksfischereivereins Fürstenfeldbruck gewählt worden, in dem er 20 Jahre lang die Funktion als Kassier erfüllte. Auch auf Oberbayernebene ist Roese schon lange für die Fischer aktiv. Er engagiert sich mit Sitz und Stimme im Hauptausschuss des Fischereiverbandes Oberbayern und hat dort an vielen Entscheidungen für Oberbayerns Fischerei mitgewirkt. |
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| Ein Triumvirat für die Fischerei: Franz Josef Schick (Vizepräsident LFV), Alfons Blank (Präsident Fischereiverband Oberbayern) und Eberhard Roese, der neue Präsident des Landesfischereiverbandes Bayern. Foto:mik |
Niederschmetternd: Kein Fisch, nirgends
Fischereiverband Oberbayern fordert sofortiges Handeln
„Kein Fisch, nirgends“ titelte der Münchner Merkur am 11. Dezember 2002, und auch die Süddeutsche Zeitung berichtete an diesem Tag vom „Verschwinden der Isarfische“. Der Grund für diese traurige Nachricht war eine Elektroabfischung an der Isar, die am Marienklausensteg tags zuvor von Ulrich Wunner von der Fischereifachberatung des Bezirkes Oberbayern durchgeführt worden war. „Das Ergebnis war niederschmetternd“, zog Alfons Blank vor den konsternierten Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes München, der Fischereifachberatung des Bezirkes Oberbayern und weiteren Vertretern von Ämtern und Behörden Bilanz. Bei der Abfischung zeigten sich bis auf eine handvoll verlorener Koppen keine Fische mehr. „Und das, obwohl die Isar an dieser Stelle vor zwei Jahren mit erheblichem finanziellen Aufwand aus Steuergeldern vorbildlich renaturiert wurde“, wie Alfons Blank bestätigte. Kormoran und Gänsesäger hatten ganze Arbeit geleistet. Die Vertreter des Bayerischen Umweltministeriums, eingeladen war Dr. Ulrich Reinfeld, zogen es vor, vor diesem Desaster die Augen zu verschließen. Sie nahmen an der Veranstaltung nicht teil, obwohl im Umweltministerium seit zwei Jahren bekannt ist, dass es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Verschwinden der Äschenbestände in Bayerns Fließgewässern und dem Auftreten des Gänsesägers gibt. Die Ergebnisse einer entsprechenden Studie werden seither unter Verschluss gehalten. „Wir fordern, dass diese Ergebnisse endlich öffentlich gemacht werden“, so Blank. Der Vorsitzende der Isarfischer, Willi Ruff bestätigte den Teilnehmern an der Versuchsbefischung, dass in diesen Flussabschnitt etwa 40.000 Fische eingesetzt worden waren. In der neuen Roten Liste werden 90 Prozent der Fließgewässerfische einen Gefährdungsstatus erhalten, berichtete Dr. Oliver Born, der Artenschutzreferent des Landesfischereiverbandes Bayern.
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Viel Lärm um eine
leise Jagd Lautlos
treiben die Boote ins Unterholz des Chiemsee-Ufers. |
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So, oder so ähnlich, wird
sich dieser Tage die "Bestandsregulierung" eines Vogels abspielen, der eine
steile Karriere hingelegt hat - der Kormoran. In wenigen Jahren ist er von
einer bedeutungslosen Tierart zum Feind der heimischen Fischer aufgestiegen.
Der nimmersatte Fischräuber (lateinischer Name: Phalacrocorax
carbo), der bis Anfang der
80er Jahre vom Aussterben bedroht und kaum mehr gesichtet worden war, hat
sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten in ganz Europa zu einer
Millionenpopulation aufgeschwungen.
In Bayern leben heute laut Statistik des Landesbundes für Vogelschutz über
400 Brutpaare in fünf Kolonien. Eine der größten davon im Naturschutzgebiet
am südlichen Chiemsee-Ufer. 77 Brutpaare waren es vor fünf Jahren, jetzt
sind es mehr als doppelt so viele. "Und das ist eine Katastrophe für die 18
Berufsfischer rund um das bayerische Meer", weiß der Präsident des
Fischereiverbandes Oberbayern, Alfons Blank. "Der Schaden, den die Vögel
anrichten, ist einfach nicht mehr hinnehmbar."
Gut 40 Tonnen pro Jahr fischt sich der gesellige Vogel, der meist in
riesigen Kolonien lebt, aus dem Chiemsee und dessen Hauptzufluss, der
Tiroler Achen. Die 18 Berufsfischer schaffen
zusammen nur knapp die doppelte Menge. Deshalb kämpfen die Fischereiverbände
seit Jahren für eine Dezimierung des Kormoran-Bestandes. Bisher ohne Erfolg.
Eine Vergrämungsaktion mit einem Laser-Gerät versandete im Delta der
Achen. Der schlaue Vogel zeigte sich über die
roten Lichtpunkte auf seinem Gefieder so amüsiert, dass in den mit Laser
beschossenen Nestern mehr Vogelkinder nachkamen, als in den vom
Kampfgeschehen verschonten.
Der Kormoran ist in Bayern längst ein Politikum. Auf der einen Seite stehen
die Fischer, die mittlerweile die bayerische Staatsregierung und das
Umweltministerium hinter sich wissen, auf der anderen kämpfen
Naturschutzverbände gegen den "geplanten und befohlenen Vogelmord". Die
Fronten in dieser "Seeschlacht" sind verhärtet. "Wir können das nicht
begreifen, dass ein Vogel in einem vielfach geschützten Bereich wie dem
Achendelta am Chiemsee zur Brutzeit geschossen
wird. Das gibt es in ganz Europa nicht", erklärt der Artenschutzbeauftragte
vom Landesbund für Vogelschutz, Andreas von Lindeiner. Man werde deshalb
alle rechtlichen Mittel ausschöpfen. Der Landesbund für Vogelschutz und der
Bund Naturschutz planen jetzt, Beschwerde bei der EU-Umweltkommissarin
Margot Wallström einzureichen.
Die Regelung, dass die Hälfte der Brutpaare ("So viele erwischen wir sowieso
nicht") am Chiemsee dezimiert werden dürfen, sei eine Kompromisslösung, an
der alle Parteien und Verbände in "unzähligen Besprechungen" mitgewirkt
hätten. Nur weil die Grünen plötzlich ausgeschert seien, liefen jetzt wieder
alle Sturm gegen eine längst abgesegnete Regelung. Den Vorwurf der Vogel-
und Naturschützer, man wolle mit dem Kormoran einen ungeliebten Konkurrenten
an den heimischen Fanggewässern ausrotten, will Holmer Lex, wohnhaft auf der Fraueninsel, nicht so stehen
lassen. Der Vorsitzende der Fischereigenossenschaft Chiemsee: "So ein
Schmarrn. Wir können und wir wollen den Vogel
nicht ausradieren. Wir Fischer sind Naturschützer - aber realistische." Wenn
der Vogelsonst keinen natürlichen Feind habe,
müsse eben der Mensch eingreifen. "Das, was jetzt die Naturschutzverbände
und die Grünen aufziehen, ist eine reine Machtdemonstration." Zudem habe der
Kormoran jetzt noch gar keine Brutzeit. Einer, der seit Jahren versucht,
beide Seiten zu einer Einigung zu bringen, ist der Überseer Biologe und Chiemsee-Experte Michael Lohmann: "Natürlich ist
die Abschuss-Aktion im Naturschutzgebiet übertrieben." Auch wenn die Jäger
mit ihren schallgedämpften Waffen sehr
vorsichtig vorgingen, könnten andere Vogelarten in der Brut gestört werden.
"Mich wundert es aber nicht, dass man jetzt zu solchen Mitteln greift."
Immerhin hätten die Naturschützer jahrelang jeden Kompromiss blockiert. Aus
der Sicht des Artenschutzes könne man auch mit der Hälfte der Brutpaare gut
leben. "Das sage ich schon seit Jahren", so Lohmann. Für den Kormoran und
für die Berufsfischer am Chiemsee ist am morgigen Donnerstag nochmals "high
noon": Der Umweltausschuss des Landtages berät
ein letztes Mal über die Bestandsreduzierung. "Hoffentlich zu unseren
Gunsten. Sonst verstehe ich die Welt nicht mehr", so Oberfischer Alfons
Blank. CHRISTIAN HUBER
Fliegenbinden - eine Leichtigkeit
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Diese kleinen Kunstwerke entstanden beim Fliegenbindeseminar in Mittenwald.
25 Jugendleiter aus ganz Oberbayern trafen sich unlängst zu einem Fliegenbindeseminar in Mittenwald im Bürgerhaus. Von der Bezirksjugendleitung waren Josef Grünwald, Bernd Juen, Josef Schütz, Franz-Josef Schäfer und Nikolaus Schöfmann anwesend. Dabei sorgte auch das Thema "Werden aus Jungfischern Killer?" noch einmal für Diskussionen. Diese Behauptung war von fanatischen Tierschützern aufgestellt worden. Dieser Pauschalverurteilung wurde von den anwesenden Jugendleitern ganz entschieden und energisch widersprochen. Bei der intensiven und qualifizierten Ausbildung der Jungfischer wird größter Wert auf Hege und Pflege der Natur gelegt. Dann wurden unter der bewährten Anleitung von Bernd Juen und unter Zuhilfenahme einer Videokamera sowie eines Bildschirms wieder verschiedene Imitationen von Trocken-, Nassfliegen und Nymphen mit natürlichen und künstlichen Materialien auf Hakengröße 8 bis 18 gebunden. Es kamen dabei Pfauenfibern, Hahnenbälge, Dubbingmaterial vom Bisam, Rehaare, Federn vom Dschungelhahn, Fasanenfedern, Hecheln, Polycylon, Bodygill, synthetisches Flügelmaterial, Bleidraht, Kupfer- und Silberdraht sowie Latex zur Verarbeitung. Es wurden unter anderem Imitationen vom Steinklammerer, Bachflohkrebs, Köcherfliegenlarve, Entenbürzelfliege, Ameise und Käfer angefertigt. Alle Teilnehmer waren sehr fleißig und mit großer Ausdauer bei der Arbeit. Deshalb konnten sich die fertigen Produkte wirklich sehen lassen.
Neue Gebühren bei der Erteilung von Fischereischeinen
Mit der Umstellung auf den Euro haben sich auch die Gebühren für Verwaltungsvorgänge im Rahmen des Fischereigesetzes geändert. Unter anderem wurden folgende Beträge neu festgelegt: Die Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit kostet demnach 35 Euro. Die Erteilung eines Jahresfischereischeines oder dessen Verlängerung kostet 7,50 Euro. Für die Ausstellung eines Jugendfischereischeines wird eine Gebühr von 5 Euro erhoben. Die Rücknahme oder der Widerruf der Erteilung eines Fischereischeines verursachen Kosten in Höhe von 12,50 bis 35 Euro. Für die gesonderte Erhebung der Fischereiabgabe fallen 5 Euro Gebühren an.
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Kormorane als ungebetene
Gäste Fischerfamilien beklagen Netzschäden und fordern Hilfe des Bayerischen Umweltministeriums
Wird den Sommergästen am Chiemsee bald
die Renke oder die Seeforelle von der Speisekarte gestrichen? |
Dort, wo der Kormoran in Massen auftritt, hat die Unterwasserfauna
keine Chance mehr. |
Trotzdem: "Die Fangerträge am Chiemsee betragen einen Bruchteil von dem, was früher gefangen wurde", bestätigt auf Anfrage Dr. Franz Geldhauser aus dem Bayerischen Landwirtschaftsministerium. Der Fischereiverband Oberbayern und mit ihm der Landesjagdverband Bayern warnen deshalb eindringlich vor einer weiteren, ungebremsten Entwicklung der Kormorankolonie am Chiemsee. Mit einem Nahrungsbedarf von täglich 500 Gramm Fisch pro Vogel vernichten die Kormorane inzwischen die Hälfte des Jahresertrages der Berufsfischer, berichtet der Vorstand der Fischereigenossenschaft Chiemsee, Holmer Lex. Einen entscheidenden Beitrag zur Erhaltung der europäischen Kormoranpopulation leistet die Kolonie im Ramsargebiet Chiemsee jedoch nicht, denn auch ohne seine Präsenz an den empfindlichen Ökosystemen im voralpinen Raum bliebe die Existenz des fischfressenden Vogels unbedroht. Seit den 70-er Jahren hat sich der Kormoranbestand in Europa mindestens verzehnfacht und im Bundesland Schleswig-Holstein zum Beispiel die überwiegende Anzahl der Berufsfischer zum Aufgeben gezwungen. Deshalb übt der Präsident des Fischereiverbandes Oberbayern, Alfons Blank, Kritik am Bayerischen Umweltministerium. In einem Krisengespräch mit dem Bayerischen Umweltminister Werner Schnappauf machte er auf die verzweifelte Situation der Berufsfischer am Chiemsee und Ammersee aufmerksam. Umweltminister Werner Schnappauf will jetzt fischwirtschaftiche Schäden und den Artenverlust in der Fischfauna am Chiemsee ein Jahr lang untersuchen lassen. Die Fischer am Ammersee haben inzwischen schon fast aufgegeben, weil ihnen die Kormorane auf der Suche nach Nahrung fast täglich die teueren Netze zerfetzen. Der Präsident des Fischereiverbandes Oberbayern, Alfons Blank, fordert deshalb vom Bayerischen Umweltministerium, dass die Fischer an ihren Netzen die Erlaubnis zur wirkungsvollen, zeitlich uneingeschränkten Vergrämung des Kormoranes ohne Sperrzeit und Sperrgebiet bekommen sollen. Blank findet dabei die Zustimmung des Landesjagdverbandes, dessen Präsident Jürgen Vocke (MdL) sich in dieser Frage für einen ungeteilten Artenschutz ausspricht: "Die Berufs- und Angelfischerei ist ein Stück bayerische Heimat. Auch wenn sich bei einigen Fischarten am Chiemsee der Ertrag vielleicht geringfügig verbessert hat, so ist die Bayerische Staatsregierung doch aufgefordert, ihre Verantwortung für die Artenvielfalt am Chiemsee und für die Tradition der Fischerfamilien wahrzunehmen." Die Netzschäden seien nicht mehr weiter hinnehmbar. Vocke: "Es geht um die Schadensverhinderung im Einzelfall und einen begrenzten Eingriff in die Kormoranbestände." Beide Verbände fordern mit Nachdruck am Chiemsee und am Ammersee die Vergrämung des fischfressenden Vogels an den Netzen, wo bereits gefangene Renken von den Kormoranen regelmäßig gefressen oder für den menschlichen Verzehr unbrauchbar gemacht würden.
Die wesentlichsten
Änderungen der AVFiG
(Stand 01.10.2001)
soweit sie
Bezug zu den Vereinen und den Anglern haben (mit kursiven Kommentaren vom
geschäftsführenden Vizepräsidenten Fritz Huber).
§ 1 Abs. 3
(aufgehoben)
mit der
Aufhebung der Fischereischeinstatistik wird der Fischerei kein guter Dienst
erwiesen, Kenntnisse über die Zahl der Fischereischeininhaber in Bayern sind
nicht mehr zu erreichen.
§ 2 Abs. 2
Die
Verwaltungsvorschriften hinsichtlich der Gleichstellung von
Fischereischeinen aus ande-ren Bundesländern
sind lediglich für die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, die
Fischereischeine ausstellen, von Bedeutung.
§ 3 Anmeldung
zur Prüfung
Die Anmeldung
zur Fischerprüfung, sowie die Mitteilung an den Prüfling über Ort und
Uhrzeit der Fischerprüfung erfolgt nunmehr durch die zuständigen
Landwirtschaftsämter.
§ 4
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 26 Euro.
§ 6 Durchführung
der Prüfung (unerlaubte Hilfsmittel)
Neben den bisher genannten unerlaubten Hilfsmitteln sind auch
Mobilfunkgeräte unerlaubte Hilfsmittel.
§ 9
Fangbeschränkungen nach Zeit und Maß (geänderte Schonzeiten und Maße)
Meerneunauge ganzjährig, Meerforelle ganzjährig, Nase 1.3. - 30.4., Barbe 40
cm Schonmaß, Karpfen 35 cm Schonmaß, Rutte 30 cm
Schonmaß.
Meerneunauge und
Meerforelle haben - und das ist rein hypothetisch - lediglich für das
Flussgebiet des Rhein und der Elbe Bedeutung. Die Nase hat nunmehr eine
Schonzeit, die dringend erforderlich war, ebenso dringend war ein
angepassteres Schonmaß für die
Rutte.
§ 9 Abs. 9
Gefangene
Fische anderer als der in Abs. 3 Satz 1 genannten Arten dürfen nicht
ausgesetzt werden.
Ebenso wie das
Aussetzen dieser Fischarten verboten ist, ist auch das Zurücksetzen
untersagt.
§ 9 Abs. 10
Die Fangbeschränkungen nach Zeit und Maß gelten nicht für Fischarten und
Gewässer, auf die sich ein Besatzverbot nach § 19 Abs. 2 Satz 3 bezieht.
Hier ist in
erster Linie der Aal im Flussgebiet der Donau gemeint.
§ 11
Innerhalb von 2 Wochen, in geschlossenen Gewässern im Sinne von Art 2 Abs. 1
Nr. 1 und 2 des FiG für Bayern innerhalb von
vier Wochen nach einer Besatzmaßnahme mit Fischen die das festgesetzte
Schonmaß erreicht haben, ist das Fischen auf die eingesetzte Fischart
verboten.
Diese
Beschränkung gilt in erster Linie für die sogenannten
Angelzirkusse, da sie zum einen nicht mit der fischereilichen Ethik vereinbar, zum anderen aber auch aus der Sicht
des Tierschutzes bedenklich sind.
§ 12
Verbotene Fangarten, Fanggeräte und Fangvorrichtungen Abs. 1
Ziff. 2
Das Anlegen neuer Aalfänge und das Einbringen zusätzlicher Aalschocker und
Aalhammen ist
verboten.
Die bisher
zugelassenen Aalfänge, Aalschocker und - soweit vorhanden -
Aalhammen bleiben unberührt.
§ 16 Abs. 3
Haftpflicht-Mindestversicherungssumme eine Million Euro für Personenschäden
300 000 Euro für Sachschäden und 10 000 Euro für Vermögensschäden.
Hier wurden die
bisher vorgegebenen Versicherungssummen von DM in Euro umgesetzt, wodurch
sich die Deckungssummen fast verdoppelt haben. Die über den FVO
abgeschlossene Sammelversicherung deckt mit ihren bisherigen Deckungssummen
die Erfordernisse dieser neuen Anforderungen.
§ 19
Besatzmaßnahmen Abs. 1
Satzfische
sollen aus Betrieben stammen, die laufend vom Fischgesundheitsdienst oder
anderweitig tierärztlich betreut werden; für einen Besatz mit Aalen sollen
Glasaale verwendet werden.
Abs
2
Fische der folgenden Arten dürfen nach Maßgabe des Absatzes 1 und,
vorbehaltlich des Bescheids der Kreisverwaltungsbehörde über die Ausstellung
von Erlaubnisscheinen (Art. 35 Abs. 1 Satz 1 des Fischereigesetzes für
Bayern), ohne behördliche Erlaubnis ausgesetzt werden :
1. Forellenarten, mit Ausnahme der Meerforelle (neu), 2. Saiblingsarten, 3.
Huchen, 4. Coregonenarten,
5. Äsche, 6. Schleie, 7. Karpfen, 8. Aal in den Flussgebieten von Main und
Elbe mit Ausnahme der Seen, (neu) 9. Hecht, 10. Zander, 11. Edelkrebs, in
geschlossenen Gewässern im Sinn von Art. 2 Abs. 1 Nr. 3 des
Fischereigesetzes für Bayern auch Aal und Weißfische der anderen in § 9 Abs.
3 Satz 1 Nr. 7 genannten Arten. 2. Abweichend von Satz 1 dürfen, auch nach
ihrem Fang im betreffenden Gewässer nicht ausgesetzt werden:
1. Aal und Hecht in Fließgewässern der Forellen- und
Äschenregion sowie in Seen, in denen hauptsächlich Seeforellen und
Seesaiblinge vorkommen; Aal darüber hinaus nicht in Gewässern mit einem sich
selbst erhaltenden Edelkrebsbestand,
2. Regenbogenforelle in Seeforellenseen und gleichgestellten Seen (§ 9 Abs.
3 Satz 3)
Diese
Beschränkung ist wenig sinnführend,
Regenbogenforellen und Seeforellen können sicher nicht bastardieren, denn
weder die Laichzeit, noch alle sonstigen Voraussetzungen dafür fehlen
einfach.
3. Bachsaibling
in Fließgewässern mit einem sich selbst erhaltenden Bestand an Bachforellen
oder Äschen.
Hier will man
offensichtlich verhindern, dass Kreuzungen zwischen Bachforellen und
Bachsaiblingen in den Gewässern produziert werden.
Der Besatz mit Aalen kann derzeit zwar immer noch unter bestimmten
Voraussetzungen im Flussgebiet der Donau erfolgen jedoch ist nunmehr die
Genehmigung der zuständigen Kreis-verwaltungsbehörde
erforderlich. Die Ziff. 8 des Abs. 2 hat für
reichliche Aufregung im Einzugsgebiet der Donau gesorgt. Allerdings ist
festzustellen, dass z. B. in Seen auch bisher bereits eine Genehmigung für
den Aalbesatz erforderlich war.
(3) 1.Soweit
Fische der in § 9 Abs. 3 Satz 1 genannten Arten nicht nach Absatz 2 Satz 1
erlaubnisfrei ausgesetzt werden dürfen, ist das Aussetzen nur mit Erlaubnis
der Kreisverwaltungsbehörde zulässig; nach Absatz 2 Satz 2 unzulässige
Besatzmaßnahmen können nicht gestattet werden. 2.Die
Erlaubnis darf nur für bestimmte Fischarten und Gewässer oder
Gewässerstrecken erteilt werden; die Gewässer müssen, abgesehen vom Besatz
mit Aal, im natürlichen Verbreitungsgebiet der Fischart liegen. 3.Die
Erlaubnis ist nicht erforderlich,
1. wenn sie im Fall eines Fischnotstandes (§ 9 Abs. 6 Satz 2) nicht
rechtzeitig eingeholt werden kann,
2. für das nach § 9 Abs. 9 Satz 1 zulässige Zurücksetzen gefangener Fische.
(7) 1.Für das Aussetzen von Fischen in geschlossenen Gewässern im Sinne von
Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Fischereigesetzes für Bayern, deren
Absperrungen ein Überwechseln von Fischen in andere Gewässer so weit wie
möglich ausschließt, gelten von den vorstehenden Bestimmungen nur
1. Absatz 1 Satz 2 und 2. Absatz 4, wenn das Gewässer regelmäßig mit der
Handangel befischt wird.
2.Das
Aussetzen von Zehnfußkrebsen der in § 9 Abs. 3 Satz 1 nicht genannten Arten
ist vorbehaltlich des Absatzes 5 Satz 2 in Gewässern jeder Art verboten.
§ 29 Abs. 3
Eignungstest für Fischereiaufseher
Für den Eignungstest wird eine Gebühr von 25 Euro erhoben.
2.Auslagen werden nicht erhoben.

Die Bayerische Kultusministerin Monika Hohlmeier hat die Schirmherrschaft über die Aktion des Fischereiverbandes Oberbayern "Ein Krebs im Kindergarten" übernommen. Inzwischen haben bereits mehrere tausend Kinder an der Aktion des Fischereiverbandes Oberbayern teilgenommen. Tendenz: steigend.
Im Hintergrund: Der Vorsitzende des Kreisfischereivereines Ebersberg, Dr. Rudolf Göllert, Gewässerwart Norbert Hopfes und der Präsident des Fischereiverbandes Oberbayern, Alfons Blank (v. l.) im Kreise der Kindergartenkinder.
Der Edelkrebs ist ein uriger Geselle. In den einheimischen Gewässern war er früher recht zahlreich vorhanden. Die aus den Vereinigten Staaten nach Deutschland eingeschleppte Krebspest hat die Bestände drastisch dezimiert. Der Fischereiverband Oberbayern hat viele erfolgreiche Anstrengungen unternommen, diesem wehrhaften Unterwasserbewohner wieder auf die Beine zu helfen. Dank dieses Engagements hat sich der Edelkrebs erholt. Wenn er in freier Wildbahn auch seltener geworden ist, sollen die Kinder in oberbayerischen Kindergärten doch die Möglichkeit haben, sich diesen Scherenträger einmal aus der Nähe anzuschauen. Der Fischereiverband Oberbayern startet deshalb in bayerischen Kindergärten die Aktion "Ein Krebs bei den Knirpsen". Die Schirmherrschaft zu diesem Projekt hat die bayerische Kultusministerin Monika Hohlmeier übernommen. Der Startschuss fiel im Kindergarten St. Josef in Vaterstetten, wo die Staatsministerin zusammen mit Alfons Blank, dem Präsidenten des Fischereiverbandes Oberbayern, die Aktion eröffnet hat. Die oberbayerischen Fischer bemühen sich seit vielen Jahren, dem Nachwuchs die Lebewesen unter Wasser nahezubringen. "Verantwortung für die Umwelt ist keine Frage des Alters", begründet Blank dieses Engagement. Kinder, die frühzeitig an die Verpflichtung des Menschen gegenüber den Lebewesen unter Wasser herangeführt werden, würden als Jugendlicher und Erwachsener mehr Verständnis für die Belange der Unterwasserflora und -Fauna entwickeln. Viele heimischen Fischarten sind bereits vom Aussterben bedroht. Der Fischereiverband Oberbayern erkennt seine Aufgabe unter anderem darin, alle unsere Fischarten den nachwachsenden Generationen zu erhalten.
Fisch des Jahres 2004: Der Maifisch (Alosa alosa L.)
Zum Fisch des Jahres 2004 wurde der Maifisch, auch
Alse genannt, gewählt. Mit dieser Wahl
wollen auch die Fischer des Fischereiverbandes Oberbayern auf eine
in vielen deutschen Flüssen als ausgestorben geltende und daher
weitgehend unbekannte Fischart aufmerksam machen. Wie Barbe, Lachs,
Stör und andere „Fische des Jahres“ zuvor, ist auch der Maifisch ein
Wanderfisch, der zum Laichen vom Meer in die Flüsse aufsteigt. 1883
wanderten noch Schwärme von Maifischen bis in den Hochrhein. Anhand
alter Fischmarkt-Statistiken wurden im Jahr 1886 in den Niederlanden
nahezu 270.000 kg Maifisch verkauft. Der Maifisch war damals so
häufig, dass er als „Fisch der armen Leute“ galt. Der letzte
Maifisch wurde 1930 von einem Berufsfischer im Rhein bei Basel
gefangen. Der Maifisch ist in den Küstengewässern von Nordeuropa bis
zur Nordafrikanischen Küste heimisch. Zoologisch gehört er zu
den heringsartigen Fischer. Er wird bis
40 cm, maximal 70 cm lang und bis zu drei Kilogramm schwer. Die
geschlechtsreifen Fische wandern im Frühjahr aus dem Meer in großen
Schwärmen zum Laichen in die Flüsse. Die Eier werden auf kiesigem
Grund abgelegt. Die Jungtiere schlüpfen nach vier bis acht Tagen und
ziehen im Herbst ins Meer. Aufgrund früherer starker Verschmutzung
der Gewässer, Flussregulierungen und seiner intensiven Befischung
galt der Maifisch in Deutschland als ausgestorben. Die starke
Querverbauung der Gewässer vor allem durch Wehre und Schleusen wirkt
sich nachteilig auf eine Wiederansiedelung der Maifische in
deutschen Flüssen aus. Bei der Rückwanderung ins Meer geraten viele
Fische in die Turbinen von Wasserkraftwerken und werden dort
getötet. Der Verband Deutscher Sportfischer fordert daher, die
flussparallelen Altarme und Auengewässer wieder an die Flusssysteme
anzubinden. Hierdurch erhalten die Wanderfische wie der Maifisch
Gelegenheit, weitgehend störungsfrei ihre Lebensräume aufzusuchen.
Quelle: VDSF

Der Maifisch ist zum Fisch
des Jahres 2004 bestimmt worden.
Hilfe für eine
bedrohte Art:
Fischereiverband
Oberbayern lässt sich den Perlfisch etwas kosten
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Dieser Seebewohner war schon ganz verschwunden: Der Perlfisch. Jetzt hat Bayerns seltenste Fischart wieder in ihre alte Heimat zurückgefunden: Der Fischereiverband Oberbayern hat zusammen mit dem Bezirk anlässlich des Oberbayerischen Fischereitages 2000 in Seebruck rund 70.000 Exemplare in den Chiemsee eingesetzt. |
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Gemeinsam mit den
Chiemseefischern will man so versuchen, den Perlfisch im Bayerischen Meer wieder einzubürgern. "Ich bin froh
über diesen Erfolg, denn es war wirklich sehr schwierig, die
Brütlinge über eine Saison zu bringen",
sagt der Präsident des Fischereiverbandes Oberbayern, Alfons Blank,
der gleichzeitig
von mehreren gescheiterten Versuchen berichtete, Perlfische aus
Attersee und Mondsee zur Laichgewinnung
heranzuziehen. Finanziert wird das erfolgreiche Projekt aus der
Fischereiabgabe. Den Perlfisch gab es in Deutschland nur im
Chiemsee, wo abgewachsene Exemplare mit
einem Gewicht von bis zu sieben Pfund festgestellt wurden. Die
meiste Zeit des Jahres lebte der Fisch in der Tiefe des Sees. Nur
zur Laichzeit während des Frühlings stieg er an die Oberfläche auf
bis in die Alz hinein. Seinen Namen hat
der Fisch von dem perlartigen Ausschlag. Das Verschwinden des
Perlfisches blieb zunächst selbst von den Fachleuten unbemerkt.
Wegen seiner vielen Gräten war er nie ein besonders geschätzter
Speisefisch. Das massive Auftreten der Kormorane in den 80er Jahren
ist für das Verschwinden des Perlfisches verantwortlich. Die im
seichten Wasser laichenden Perlfische waren nämlich eine leichte
Beute für die fischfressenden Vögel, die
die großen Perlfischexemplare oftmals verletzt zurückließen. Als
schließlich Anfang der 80er Jahre gezielt nach dem Perlfisch gesucht
wurde, wurde man nicht mehr fündig. Er musste als ausgestorben
angesehen werden.
Nur in den benachbarten Seen des Salzkammergutes gab es noch
Restbestände von Perlfischen. Von dort versuchte die
Fischereifachberatung des Bezirkes mit Unterstützung des
Fischereiverbandes Oberbayern ab 1995 Laichmaterial zu gewinnen,
Jungfische aufzuziehen und in den Chiemsee zurückzusetzen. Wie sich
bald
zeigen sollte, gestaltete sich die Erbrütung und die Aufzucht der
kleinen Perlfische als äußerst schwierig. Erst in jüngster Zeit
gelang es wieder, Perlfische zum Schlüpfen zu bringen.

Der Vorsitzende des Sportanglerbundes Chiemsee, Josef Haiker, Holmer Lex, der Vorstand der Fischereigenossenschaft Chiemsee, Alfons Blank, der Präsident des Fischereiverbandes Oberbayern, und der ehemalige geschäftsführende Vizepräsident Fritz Huber mit einem präparierten Perlfisch.
Neuer
Bußgeldkatalog "Umweltschutz"
Eine
wirksame Fischereiaufsicht ist
nicht nur zur Sicherstellung der Fischereiausübung, sondern generell
zum Schutz der Lebensgemeinschaften im und am Gewässer
unverzichtbar. Darauf weist das Bayerische
Landwirtschaftsministerium hin. Vor Ort sind auch die
Fischereiaufseher verantwortlich dafür, dass die geltenden
Rechtsvorschriften eingehalten werden. Seit 1. Dezember 2001 gilt
ein neuer Bußgeldkatalog für Umweltsünder. Nachfolgend werden einige
Tatbestände herausgegriffen. Häufige Zuwiderhandlungen sind das
unbefugte Einbringen fester und das unbefugte Einleiten flüssiger
Stoffe in oberirdische Gewässer.
Das Hinweinwerfen von Abfall in geringfügigen Fällen, z. B. Papier- oder Picknickabfälle sowie von Flaschen und Plastiktüten ist dabei mit Geldbuße von 10 bzw. 25 bis 100 Euro bedroht.
Wer Abfall in größeren Mengen oder von erhöhter Gefährlichkeit einbringt, muss mit einer Geldbuße von 500 bis 50.000 Euro rechnen.
Das Einbringen von Altautos in Gewässer wird mit einer Geldbuße von 1500 bis 50.000 Euro geahndet.
Wer Mineralöl, Mineralölprodukte oder Pflanzenschutzmittel einleitet, kann je nach Menge mit einer Geldbuße von 100 bis 25.000 Euro belegt werden.
Das Einleiten von Jauche, Gülle oder Silosickersaft ist mit Geldbußen von 150 bis 500 Euro, bei einem über längere Zeit andauernden Verstoss von 2500 bis 5000 Euro bedroht.
Wer sein Auto in oberirdischen Gewässern wäscht, riskiert eine Geldbuße von 150 bis 750 Euro.
Bußgelder in empfindlicher Höhe sind auch bei Zuwiderhandlungen in Wasserschutzgebieten, insbesondere in der engeren Schutzzone vorgesehen.
Verbotene natürliche (organische) Düngung, landwirtschaftliche Abwasserverwertung: 250 bis 5000 Euro.
Verbotener Einsatz chemische Mittel zur Unkraut- oder Schädlingsbekämpfung oder von Wachstumsreglern: 500 bis 15.000 Euro.
Ablagern von Abfällen 250 bis 1250 Euro.
Wegschütten von Öl, Benzin, Giften: 750 bis 5000 Euro.
Entleeren von Fäkalienwagen: 2500 Euro.
Wagenwaschen und Ölwechsel: 250 bis 1000 Euro.
Auch Verstöße bei Ausübung des wasserrechtlichen Gemeingebrauches werden als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet.
Unbefugtes Befahren von Schilf- und Röhrichtbeständen mit Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft (Ruder- oder Schlauchboot): 50 bis 500 Euro.
Unbefugtes Betreiben von Modellbooten mit Motorantrieb: 10 bis 100 Euro.
Unbefugtes Tauchen mit Atemgerät: 50 bis 500 Euro.
Bei Zuwiderhandlungen gegen allgemeine Vorschriften zum Schutz von Natur und Landschaft sieht der Bußgeldkatalog Geldbußen in unterschiedlicher Höhe vor. In Gebieten der höchsten Schutzkategorie gilt:
Unerlaubtes Anlegen oder wesentliches Ändern von Gewässern einschließlich Fischteichen je nach Flächengröße: 100 bis 50.000 Euro.
Unerlaubtes Aufstellen von Zelten oder Wohnwagen, 50 bis 500 Euro.
Unerlaubtes Beseitigen oder Beschädigen von Hecken, Baumreihen, Feldrainen oder Flurgehölzen: 50 bis 15.000 Euro, pro Baum bis zu 5000 Euro.
Unerlaubtes oder untersagtes Entwässern oder sonstiges nachhaltiges Verändern u. a. von Feuchtgebieten, Tümpeln, Teichen oder Beseitigen und Beschädigen von Ufervegetation oder von Röhricht- und Schilfbeständen je nach Ausdehnung der beeinträchtigten Fläche: 200 bis 50.000 Euro.
Verbotenes Parken oder Abstellen von Kraftfahrzeugen, Wohn- oder Campingfahrzeugen, Zelten und Lagern: 50 bis 2500 Euro.
Das Mähen von Rohr- und Schilfbeständen in der Zeit vom 1. März bis 30. September kann eine Geldbuße von 25 bis 7500 Euro nach sich ziehen.
Bei den aufgeführten Zuwiderhandlungen handelt es sich jeweils nur um einige Beispiele aus dem wesentlich umfangreicheren Bußgeldkatalog Umweltschutz. Bei einer Reihe von Zuwiderhandlungen wäre gleichzeitig zu prüfen, ob nicht zugleich ein Straftatbestand erfüllt ist, so dass die Verwaltungsbehörde die Sache an die zuständige Staatsanwaltschaft abzugeben hat. Die genannten Beispiele sollen der Fischereiaufsicht die Bedeutung des einschlägigen Ordnungsrechts (außerhalb des Fischereirechtes) für ihre Überwachungstätigkeit bewusst machen.
Wasserkraft im Spannungsfeld der ökologischen Schäden in den Fließgewässern
Die meisten Landesregierungen, aber auch die Bundesregierung, setzen
offensichtlich stark auf regenerative Energien, einerlei ob es um
nachwachsende Energieträger oder um die Nutzung der Wasserkraft
geht. Im Zusammenhang mit der Wasserkraftnutzung wird immer wieder
besonders herausgestellt, dass Wasserkraft die sauberste und
umweltfreundlichste Energie schlechthin ist. Für die Fischerei ist
das fatal, denn die
Wasserkraftnutzung wird forciert und der Ausbau mit beträchtlichen
staatlichen Mitteln gefördert. Es ist dringend erforderlich, dass
baldmöglichst die Negativwirkung des Ausbaus der Wasserkraftnutzung
ausreichend herausgestellt und auch gegenüber dem
Kohlendioxid-Ausstoß fossiler Kraftwerke bilanziert wird. Die
ökologischen Schäden, die durch den Bau von Kraftwerken, auch
Kleinkraftwerken, verursacht werden und wurden, bleiben dabei
unberücksichtigt und wurden noch nie erfasst.
Die Liste der Schäden ist endlos und in ihrer Auswirkung eher
katastrophal.
Tatsache ist, dass durch Wasserkraftwerke
All dieses, ausgenommen die Turbinenschäden an den Fischen, wurde bisher noch nie exakt dargelegt, aber auch nicht genauer untersucht. Dass solche Untersuchungen erforderlich sind, steht außer Zweifel. Es wird jedoch nicht möglich sein, dass die Last dieser sicher sehr teueren Untersuchungen ein Landesfischereiverband alleine trägt. Hier ist der Staat und die gesamte Fischerei gefordert und es muss schnellstens etwas getan werden.
Präsident Alfons Blank überreicht goldene Ehrennadel an Geschäftsstellenleiterin Helga Zitzelsberger
![]() Der Präsident des Fischereiverbandes Oberbayern, Alfons Blank, überreicht der Geschäftsstellenleiterin |
„Wir arbeiten sehr eng zusammen", freute sich Regierungspräsident
Werner Hans Böhm bei der Jahresschlussfeier des Fischereiverbandes
Oberbayern in der Schießstätte in Allach
über seine bereits zehnjährige Kooperation mit den oberbayerischen
Fischern. Deren Präsident Alfons Blank wurde von Böhm bestätigt,
dass er zwar charmant, aber in der Sache oft sehr unnachgiebig sei.
Trotzdem freute sich der Regierungsrepräsentant über die gemeinsam
erreichten Ziele im Naturschutzbeirat. Bezirkstagsvizepräsident
Josef Mederer gab bei der Feier ein
klares Bekenntnis zur Notwendigkeit einer Fischereifachberatung ab.
„Ich hoffe nicht, dass die Staatsregierung das auf den Prüfstand
stellt", sagte Mederer. Der Präsident
des Landesfischereiverbandes, Eberhard Roese,
meinte, auch im kommenden Jahr werden die Organisationen der
Fischerei in Bayern alles unternehmen, um das Optimum für die
Fischer zu erreichen. Der Präsident des Fischereiverbandes
Oberbayern, Alfons Blank sorgte im Anschluss für eine Überraschung.
Er überreichte der langjährigen Geschäftsstellenleiterin, Helga
Zitzelsberger, die Ehrennadel des Verbandes in gold. Blank würdigte
damit den engagierten Einsatz der Geschäftsstellenleiterin für den
Fischereiverband Oberbayern die den Kontakt zu den Vereinen halte
und am Telefon erster Ansprechpartner des Verbandes sei. |
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