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Oberbayern e.V.

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zuletzt geändert am 22.10.2008

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Inhalte dieser Seite:

Jungfischer angelt sich oberbayerische Königswürde 2005
Begegnung mit der Unterwasserwelt

Wiedersehen auf der Messe Jagen und Fischen
Der Fischereiverband Oberbayern geht an die Grundschulen
Fisch des Jahres 2005: Die Bachforelle
Vergrämungstage im Januar und Februar

Zwei verdiente Mitglieder geehrt
Fischerkönig aus dem Pfaffenwinkel
Mindestabstand zum Ufer einhalten:
Achtung: Kormoranverordnung wurde geändert!

Neue EU-Regelungen bringen Fischer in Wallung
Achtung: Verordnung wurde geändert!
FVO-Präsidium wieder komplett
Fischereiverband vertraut auf bewährten Mann
Präsident Blank zum Ehrenmitglied ernannt
Oberbayerischer Fischerkönig 2003
Hecht im Karpfenteich
Nachfolge von Professor Herbert Stein
Niederschmetternd: Kein Fisch, nirgends
Viel Lärm um eine leise Jagd
Fliegenbinden - eine Leichtigkeit
Neue Gebühren bei der Erteilung von Fischereischeinen
Kormorane als ungebetene Gäste
Die wesentlichsten Änderungen der AVFiG
Ein Krebs im Kindergarten
Fisch des Jahres 2004: Der Maifisch
Hilfe für eine bedrohte Art
Neuer Bußgeldkatalog "Umweltschutz"
Wasserkraft im Spannungsfeld der ökologischen Schäden
Fischer starten ins neue Jahr

Jungfischer angelt sich oberbayerische Königswürde 2005

Matthias Winklmeier aus Gilching weiß am meisten über die Natur.

Seine Siege im vergangenen Jahr und auch im Jahr zuvor waren keine Eintagsfliegen: Matthias Winklmeier vom Fischereiverein Pilsensee-Wörthsee ist und bleibt Oberbayerns bester Jungfischer. Der 17-jährige Jugendliche aus Gilching beeindruckte beim 32. Jugendausbildungs-Zeltlager des Fischereiverbandes Oberbayern im Altmühltal mit seinem Wissen über die Natur am und im Wasser seine Konkurrenten und wurde Oberbayerns Jungfischerkönig. 300 Jugendliche nahmen heuer an der traditionellen Veranstaltung teil. Das Zeltlager wird jedes Jahr woanders durchgeführt und war heuer in Eichstätt zu Gast, wo die Teilnehmer auf dem Gelände des Klosters Rebdorf fünf Tage lang Quartier bezogen, Biologieunterricht bekamen und zum Fischen gingen. Dass Winklmeier einen Karpfen mit über sechs Pfund fing, beweist, dass er ein guter Angler ist. Entscheidend waren aber seine Kenntnisse über die Natur, die er in einem Wissenstest unter Beweis stellen musste. Sein Jugendleiter, der 52-jährige Heinz Falsner, hatte übrigens doppelten Grund zur Freude. Denn Oberbayerns Vizekönig Marc Ehret, wird ebenfalls vom Fischereiverein Pilsensee-Wörthsee betreut. Dritter im Bunde der besten Jungfischer ist Michael Glonner vom Bezirksfischereiverein Dorfen. Bezirksjugendleiter Josef Grünwald überreichte den Jugendlichen am heutigen Sonntag zum Abschluss des Wettbewerbes die Pokale und beglückwünschte die Sieger.

Der Fischereiverband Oberbayern betreut aktuell über 3400 Jugendliche aus dem ganzen Regierungsbezirk. Mit seinen 35000 Mitgliedern ist er der größte Bezirksverband in Bayern. Im Landesfischereiverband Bayern sind aktuell über 135000 Fischer Mitglied.

„Für uns als Fremdenverkehrsgebiet ist die Fischerei ganz wichtig“, bekannte die stellvertretende Landrätin von Eichstätt, Rita Böhm bei der Eröffnung des 32. Jugendzeltlagers. „Ich würde mir wünschen, dass der eine oder andere Teilnehmer später einmal als Gast wiederkommen wird“, so Böhm. Eichstätts Bürgermeister Josef Schmidramsl gab seiner Freude darüber Ausdruck, dass das Jugendzeltlager heuer in seiner Stadt stattfand. „Ich gratuliere euch zu eurer Tätigkeit“, sagte Schmidramsl. „Man bekommt dadurch ein Gespür für die Natur. Fischen vermittelt einem eine gewisse Friedfertigkeit. Und das ist es, was wir derzeit gebrauchen können“, meinte er augenzwinkernd. Die Jugendlichen würden sich selbst, der Natur und ihren Vereinen viel Gutes tun. Die Altmühl sei zwar trübe, aber biologisch einwandfrei und sehr fischreich. „Kommt’s mit Papa und Mama wieder nach Eichstätt“, appellierte Schmidramsl an die Jugendlichen.

Der oberbayerische Jungfischerkönig
Matthias Winklmeier, Vizekönig Marc Ehret (beide vom Fischereiverein Pilsensee-
Wörthsee) und der Drittplatzierte Michael Glonner vom Bezirksfischereiverein Dorfen.


Foto: Fischereiverband Oberbayern

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Begegnung mit der Unterwasserwelt

Präsident Alfons Blank erklärt den Besuchern der Messe Jagen und Fischen die heimische Unterwasserwelt.

Die Messe Jagen und Fischen 2005 war für den Fischereiverband Oberbayern wieder ein großer Erfolg. Zahlreiche Messegäste (insgesamt 45.000) nutzten die Gelegenheit zur Begegnung mit seltenen Exemplaren aus heimischen Gewässern. „Es ist für den Fischereiverband Oberbayern seit Anbeginn der Messe Jagen und Fischen Tradition und Ehrensache, dass wir den Besuchern auf dem Ausstellungsgelände in unseren großen Aquarien das gesamte voralpine Artenspektrum präsentieren“, informierte Präsident Alfons Blank die Besucher am Stand des FVO. Die Messe Jagen und Fischen sei die einzige Möglichkeit, sich die Farbenpracht aus Bayerns Seen, Flüssen und Bächen in ihrer Gesamtheit vor Augen führen zu lassen. „Dass uns das auch heuer wieder gelungen ist, erfüllt uns mit Stolz. Denn es wird immer schwieriger, auf der Suche nach unseren Kleinfischarten fündig zu werden. Wir haben dabei jede Anstrengung unternommen, weil wir der Meinung sind, die Besucher der Messe verlassen sich darauf, dass uns dieses Kunststück immer wieder gelingt“, so Blank.

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Wiedersehen auf der Messe Jagen und Fischen

Auf der Messe Jagen und Fischen 2005 können die Besucher das gesamte Artenspektrum voralpiner Gewässer beobachten.


Foto: S. Roßmann

Fischereiverband Oberbayern präsentiert voralpines Artenspektrum unter Wasser - seltene Exemplare inbegriffen

Der Fischereiverband Oberbayern begleitet die Messe Jagen und Fischen seit ihren Anfängen im Landkreis Erding. Dass der internationale Treffpunkt der Jäger und Fischer inzwischen über 45000 Besucher anzieht, ist auch auf das interessante Angebot zurück zu führen, das der Verband den Besuchern seit vielen Jahren macht. Die naturnahe Teich- und Seenlandschaft, die großen Schaubecken, das Holzfischangeln für die kleinsten Messebesucher oder Fachgespräche mit den Vertretern der verschiedenen Verbandsgremien: Die Messebesucher schauen gerne bei den Fischern vorbei, finden hier neue Informationen und Anregungen, lassen die leuchtende Unterwasserwelt der Aquarien auf sich wirken oder machen am Stand des Fischereiverbandes Oberbayern einfach Pause nach einer ausgiebigen Einkaufstour auf dem Messegelände, wo die Ausrüstung für die neue Angelsaison komplettiert oder neuen Trends nachgespürt werden kann.
Der Fischereiverband Oberbayern lädt die Besucher der Messe Jagen und Fischen auch im Jahr 2005 ein, einen Blick in die heimische Unterwasserwelt zu werfen. Für die Zeit vom Mittwoch, 6. , bis Sonntag, 10. April, besteht auf dem Gelände der Neuen Messe München die wohl einzigartige Gelegenheit, fast das gesamte Spektrum einheimischer Fischarten zu beobachten, darunter auch solche, die man in freier Wildbahn kaum mehr zu Gesicht bekommt.
Der Fischereiverband Oberbayern präsentiert das voralpine Artenspektrum wie immer in großen Schaubecken und Aquarien. Ein Besuch lohnt sich also nicht nur für Fischer, sondern auch für Schulklassen und Jungfischer, die in einem Quiz auf der Aktionsbühne ihr Wissen unter Beweis stellen dürfen und dabei wertvolle Preise gewinnen können.
Der Verband zeigt darüber hinaus wieder einen naturnahen Nachbau einer Teich- und Seenlandschaft (diesmal mit einer Brücke über den See) und informiert über das Engagement der oberbayerischen Fischer für die Natur unter Wasser. Am Tag der Fischer, 9. April, werden wieder die Fischerkönige aus ganz Oberbayern in ihren Amtsketten auf der Messe Einzug halten.
An fünf Tagen bietet die Jagen und Fischen 2005 als Verkaufs- und Erlebnismesse eine einzigartige Informations- und Handelsplattform. Rund 400 Aussteller aus 22 Ländern erwarten mehr als 45000 Besucher, die sich auf die neue Jagd- und Fischereisaison einstimmen wollen. Auf insgesamt 33000 Quadrametern Ausstellungsfläche präsentieren die Anbieter ein umfangreiches Angebot in den Bereichen Auslands- und Berufsfischerei, Angelbekleidung und -ausrüstung, Fischfinder, Fliegenfischerartikel, Kescher, Messer und Präparationen.
Als einzige Messe in Süddeutschland bietet die Jagen und Fischen 2005 das Know-how der Berufsfischer, Zulieferfirmen und Fischzüchter. Neben dem Erfahrungsaustausch zwischen Verbrauchern und Berufsfischern sowie dem Kontakt zu ausgewählten Angelvereinen zwecks Besatz- und Hegemaßnahmen werden auch die notwendige Ausrüstung und das gefragte Zubehör der Branche geboten.
Die einzigartige Sonderschau "Jäger der Eiszeit" gibt in Halle B 5 einen Einblick in das Leben unserer Vorfahren vor etwa 10000 Jahren, den Menschen in der Steinzeit, die bereits mit ihren primitiven Mitteln erfolgreich der Fischerei nachgingen und so ihrer Sippe ein Überleben ermöglichten.
Der Vorverkauf findet über die Geschäftsstelle des Fischereiverbandes Oberbayern statt. Karten sind auch bei der Jahreshauptversammlung des Fischereiverbandes Oberbayern am 19. März in der Postgaststätte in München Pasing erhältlich. Außerdem können für die im Frühjahr stattfindenden Jahreshauptversammlungen der Mitgliedsvereine Karten in der Geschäftsstelle bestellt werden. Die Karte kostet neun Euro. Im Preis mit enthalten ist die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Damit ist ein Besuch der Messe Jagen und Fischen für einen Besucher zum Beispiel aus Starnberg oder aus Freising billiger als eine reguläre Hin- und Rückfahrt mit der S-Bahn. Die Tageskarte für die Messe Jagen und Fischen 2005 auf dem Gelände der neuen Messe München in Riem kostet 11 Euro, ermäßigt 10 Euro. Kinder im Alter zwischen 6 und 12 Jahren bezahlen 3,50 Euro. Die Messe ist täglich von 9.30 bis 18 Uhr geöffnet. mik

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Der Fischereiverband Oberbayern geht an die Grundschulen

Der Fischereiverband Oberbayern hat in den vergangenen Jahren in zahlreichen Kindergärten erfolgreich seine Aktion „Ein Krebs bei den Knirpsen“ durchgeführt. Fischereibeauftragte des Verbandes aus dem ganzen Regierungsbezirk kamen dazu in die Kindergärten, um den Nachwuchs mit einem urtümlichen Unterwasserbewohner bekannt zu machen: dem einheimischen Edelkrebs. Nach diesem ersten Schritt hat sich der Fischereiverband Oberbayern jetzt entschlossen, sein Engagement auf die Grundschule auszudehnen. Deshalb wurde vom Verband ein Flyer entwickelt, der die Geschichte eines kleinen Buben erzählt. Dieser Bub hat einen Freund, der Angler ist. Der Flyer ist gedacht zur Unterstützung des Heimat- und Sachkundeunterrichtes in der dritten und vierten Klasse der Grundschule und kann in der Geschäftsstelle des Fischereiverbandes Oberbayern, in München in der Nymphenburger Straße 154 unter der Telefonnummer 089/163513 bei der Geschäftsstellenleiterin Helga Zitzelsberger angefordert werden.

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Fisch des Jahres 2005: Die Bachforelle

Der Verband Deutscher Sportfischer hat die Bachforelle zum Fisch des Jahres 2005 gewählt. Mit dieser Wahl hat der rund 700 000 Mitglieder zählender Dachverband der Angler eine der wohl bekanntesten heimischen Fischarten gekürt. Der Fischereiverband Oberbayern will jedoch nicht nur einen markanten und schönen Fisch der Öffentlichkeit vorstellen, sondern ebenso auf die aktuelle Gefährdung unserer Gewässer und ihrer Bewohner aufmerksam machen. Auch die Bachforelle zählt zu den bedrohten Tierarten.
Bachforellen kommen in klaren, kalten, sauerstoffreichen Fließgewässern vor, aber auch in Seen bis zu einer Seehöhe von rund 1.500 Metern, wenn sie einen Zufluss mit Laichmöglichkeiten besitzen. Die Bachforelle sucht zur Laichzeit (Spätherbst und Winter) kleinere und kleinste Nebenbäche auf, um hier auf sandig-kiesigen, schnell durchströmten Flachwasserbereichen abzulaichen.
Deshalb müssen die Bachsysteme durchgängig sein. Die Bachforelle liebt Verstecke und tiefe Stellen. Unterspülte Wurzeln, überhängende Büsche, große Steine im Wasser sind Anziehungspunkte. Aus begradigten Bächen verschwindet sie schnell. Auch gegen Verschmutzungen ist die Bachforelle empfindlich. Nur sehr selten taucht sie auch in großen Flüssen auf.
Die Verbreitung der Bachforelle erstreckt sich über ganz Mitteleuropa von Spanien bis Skandinavien. Außerdem kommt sie in Island, Nordafrika und im Kaukasus vor.
Ihre Nahrung besteht vorwiegend aus Krebsen, Würmern, Schnecken, Insekten und gelegentlich aus kleineren Fischen. Bachforellen erreichen meist eine Größe von 30 bis 60 cm und wiegen durchschnittlich 0,5 bis 2 kg. Bei entsprechendem Nahrungsangebot und größeren Wassertiefen können Bachforellen aber auch über 1 Meter lang werden und ein Gewicht von bis zu
9 kg erreichen. Die typischen Färbungsmerkmale sind ein dunkel-olivgrüner Rücken mit schwarzen Flecken und die roten Punkte auf den goldgelben Flanken. Zeichnung und Farbe können sich dem Hintergrund anpassen, so dass sie als Tarnung fast perfekt sind.
Bis in die 1950-er Jahre war die Bachforelle noch überall häufig anzutreffen.
Gefährdungsursachen:
Durch die Regulierung und Verbauung unserer Flüsse und Bäche sind ihre natürlichen Lebensräume selten geworden. Viele Barrieren in Form von Staustufen und Wehren behindern die Bachforelle auf ihren Wanderungen und schneiden sie von ihren Laichrevieren ab. Außerdem finden viele von ihnen in den Turbinen von Wasserkraftwerken den Tod.
Die Gewässerverschmutzung und der saure Regen haben ihrerseits dazu beigetragen, dass der Bachforelle heute höchstens noch 10 Prozent ihres ursprünglichen Lebensraumes bleiben. Seit Ende der neunziger Jahre werden zudem von Anglern aus Südbayern im Sommer und Herbst massive Bachforellensterben gemeldet. Mit einem groß angelegten Untersuchungsprogramm versuchen derzeit der Landesfischereiverband Bayern
(LFV) und das Bayerische Landesamt für Wasserwirtschaft (LfW) den Ursachen auf die Spur zu kommen. Vieles deutet darauf hin das weder Giftstoffe, noch eine Fischkrankheit im klassischen Sinn in Frage kommen.
Dass die Bachforelle dennoch weit verbreitet ist, ist vor allen Dingen den Besatzmaßnahmen der Angler zu verdanken. Langfristig können solche Bemühungen aber nur zum Erfolg führen, wenn sie von grundlegenden Verbesserungen begleitet werden. Das bedeutet, wir brauchen naturnahe, durchgängige und strukturreiche Fließgewässer sowie eine hohe Wasserqualität. Nur dann hat die Bachforelle eine Chance wieder zum normalen Inventar unserer heimischen Naturlandschaft zu werden.


Fotovermerk: Die Bachforelle in ihrem Lebensraum, auf kiesigem Untergrund. Durch Verbauung und Regulierung unserer Flüsse und Bäche ist sie zunehmend gefährdet.
Foto: Stefan Roßmann

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Vergrämungstage im Januar und Februar

An die Vorsitzenden der Kreisgruppen im Landesjagdverband Bayern:

Der Fischereiverband Oberbayern möchte sich zur Jahreswende einmal ganz herzlich bedanken für die Unterstützung, die wir durch ihre Kreisgruppe und die vielen Jäger, die ihr angehören, im vergangenen Jahr erhalten haben. Fischer und Jäger sitzen buchstäblich in einem Boot, wenn es um die Erhaltung unserer gemeinsamen Interessen geht. Das werden vor allem auch diejenigen unter ihnen bestätigen können, die sich nicht nur für die Jagd interessieren, sondern sich auch dem „nassen Waidwerk“ verschrieben haben. Die jüngste Vergangenheit hat uns allen gezeigt: Wenn sich Fischer und Jäger nicht auseinander dividieren lassen, dann können sie etwas bewirken. Zusammen sind wir viele.

Dieser Einsicht folgend, wurden für die beiden Samstage, 22. Januar und 12. Februar 2005, revierübergreifende Vergrämungstage für den Kormoran in Bayern angesetzt. Wir bitten die Jäger ihrer Kreisgruppe hiermit noch einmal, an dieser Vergrämungsaktion zahlreich teilzunehmen, denn sie ist für die Fischerei in Oberbayern eine Frage des Überlebens.

Viele Jahre schon fordert der Fischereiverband Oberbayern eine europäische Lösung des Kormoranproblems. Herausgekommen ist dabei nichts, sieht man einmal davon ab, dass der Kormoran aus dem Anhang der europäischen Vogelschutzrichtlinie gestrichen wurde. Das heißt: Der schwarze Fischräuber hat keinen Gefährdungsstatus mehr. Unsere heimischen Fischarten hingegen sehen weiterhin einem Siechtum entgegen, wenn sich am Fraßdruck durch fischfressende Vögel in Oberbayern nicht schnellstens etwas ändert. 80 Prozent der einheimischen Fischarten sind in ihrem Bestand akut gefährdet. Wer sich dieses Missverhältnis vor Augen führt, kann sicher ermessen, mit welcher Erwartung wir an diese Vergrämungstage herangehen, von denen wir uns eine entscheidende Verbesserung erwarten.

Denn eines steht fest: Die Zusammenarbeit der Jäger und Fischer gewährleistet wie schon in der Vergangenheit die Erhaltung der Natur unter und über Wasser, ganz pragmatisch, ohne ideologische Modeströmungen, über die Jahrhunderte hinweg. Davon zeugen viele Jäger- und Fischerfamilien, die eine lange Tradition pflegen und das hoffentlich auch weiterhin tun können.

Ich bitte Sie: Helfen Sie mit!


Alfons Blank
Präsident des Fischereiverbandes
Oberbayern

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Zwei verdiente Mitglieder geehrt

Bei der Jahresschlussfeier des Fischereiverbandes Oberbayern am 9.12. 2004 wurden zwei verdiente Mitglieder geehrt. Präsident Alfons Blank bedankte sich im Alten Dorfgasthaus in Obermenzing beim Hauptausschussmitglied Dr. Sebastian Hanfland mit der Ehrennadel in Silber für dessen Engagement.

Einer langjährigen Stütze der oberbayerischen Fischerei wurde ebenfalls eine Anerkennung zuteil: Blank überreichte unter dem Beifall der Gäste dem engagierten Bezirksjugendleiter Josef Grünwald die höchste Auszeichnung, die der Verband zu vergeben hat. Grünwald erhielt die Verdienstmedaille des Fischereiverbandes in Gold.

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Fischerkönig aus dem Pfaffenwinkel

Sonntag 13.9.2004. Im Rahmen des traditionellen Oberbayerischen Fischereitages fand das Königsfischen am Lech statt.

Der 18-Jährige Daniel Spiegelgraber vom Fischereiverein Pfaffenwinkel ist Oberbayerns bester Fischer. Er holte sich mit dem Fang eines 40-pfündigen Karpfens die Königswürde des Fischereiverbandes Oberbayern.

Unter den ersten Gratulanten war Präsident Alfons Blank, der dem jungen Mann zu seinem spektakulären Fang gratulierte. Der Karpfen konnte übrigens einem kleinen Stück „Frolic“ nicht widerstehen. Spiegelgraber hatte das Hundetrockenfutter an einer Festbleimontage mit geflochtenen Vorfach angeboten. Der Drill dauerte 20 Minuten, bevor der neue Fischerkönig seinen Paradefang anlanden konnte.

Foto: mik

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Mindestabstand zum Ufer einhalten:

Der Fischereiverband Oberbayern informiert aus aktuellem Anlass darüber, dass am Starnberger See beim Angeln vom Boot aus ein Mindestabstand zum Ufer von 300 Metern einzuhalten ist. Wie uns Mitglieder berichten, wurden sie von der Wasserschutzpolizei kontrolliert und mit 75 Euro gebührenpflichtig verwarnt, weil sie diesen Abstand zum Ufer nicht eingehalten haben. Wer also Ärger mit den Behörden vermeiden will, sollte zum Beispiel beim Schleppangeln nicht zu nahe ans Ufer fahren.

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Achtung: Kormoranverordnung wurde geändert!

Am 1. August 2004 ist die neue Kormoranverordnung in Kraft getreten. Nachfolgend der Verordnungstext über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tierarten (Kormoran V)

BayRS 791-1-11-UG

Zweite Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tierarten vom 27. Juli 2004 (GVBI S. 350).

Aufgrund des § 43 Abs. 8 in Verbindung mit Satz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 25. März 2002 (BGBI I S. 1193) erlässt die Bayerische Staatsregierung folgende Verordnung:

§ 1

  1. Zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden und zum Schutz der heimischen Tierwelt wird abweichend von § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG Personen, die zur Ausübung der Jagd befugt sind, gestattet, Kormorane (Phalacrocorax carbo sinensins) in der Zeit vom 16. August bis 14. März, in Schonbezirken nach Art. 80 des Fischereigesetzes für Bayern sowie in geschlossenen Gewässern nach Art. 2 des Fischereigesetzes für Bayern vorbehaltlich besonderer Schutzvorschriften bis 31. März, in einem Umkreis von 200 Meter von Gewässern unter Ausnahme der in § 2 aufgeführten Bereiche zu töten.

  2. Verboten ist der Abschuss von Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang.

  3. Nach Satz 1 erlegte Kormorane sind von den Besitzverboten des § 42 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG ausgenommen.

  4. Erlegungsort (Jagdrevier und Gewässer oder Gewässerabschnitt) und Erlegungstag, Zahl der Abschüsse und bei beringten Vögeln die Ringnummer sind der zuständigen Regierung bis spätestens 15. April eines jeden Jahres zu melden.

 § 2

Von der Gestattung sind ausgenommen:

  • befriedete Bezirke gemäß Art. 6 Abs. 1 und 2 BayJG

  • Nationalparke (Art. 8 BayNatSchG)

  • Naturschutzgebiete (Art. 7 BayNatSchG)

  • durch Rechtsverordnung ausgewiesene europäische Vogelschutzgebiete (§ 10 Abs. 1 Nr. 6 BayNatSchG)

  • Feuchtgebiete im Sinn von Art. 2 Nr. 1 des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung (BGBI 1976 I S. 1265)

  • folgende stehende Gewässer:

Ammersee, Bannwaldsee, Bodensee, Chiemsee, Eibsee, Großer Alpsee, Hopfensee, Königssee, Kochelsee, Pilsensee, Riegsee, Schliersee, Simssee, Staffelsee, Starnberger See, Waginger-Tachinger See, Walchensee und Wörthsee

  • folgende Fließgewässerabschnitte:

flussabwärts die Donau ab Regensburg (Flusskilometer 2372,15 bis 2201,7)
der Main ab Würzburg (Flusskilometer 248,4 bis 66,8)
der Inn in Niederbayern (Flusskilometer 72,8 bis 0)
die Isar ab Landshut (Flusskilometer 62,7 bis 0)
jeweils mit Ausnahme der 500-Meter-Bereiche flussabwärts der Wehre sowie der Nebengewässer und der Altwässer.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2004 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Juli 2009 außer Kraft.

Erläuterungen zur Verordnung:

  • Die Verordnung selbst wurde in ihrer Geltungsdauer auf nunmehr fünf Jahre verlängert; sie tritt erst mit Ablauf des 31. Juli 2009 außer Kraft.

  • In der Verordnung wurde der Umkreis, in dem Kormorane um Gewässer geschossen werden dürfen, auf 200 Meter verdoppelt.

  • FFH - Gebiete sind - wie von der Fischerei gefordert - nicht in den § 2 der Verordnung aufgenommen worden.

  • Nicht in die Gestattung der Bejagung aufgenommen wurden die in § 2 genannten großen Seen und Flussgebietsabschnitte. Dies scheiterte an europäischen Vorgaben.

  • Der Abschusszeitraum wurde - entgegen den Forderungen der Fischerei - nicht verändert.

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Neue EU-Regelungen bringen Fischer in Wallung

Sommerzeit -Urlaubszeit. Dass man keine Krokodillederschuhe oder  antike griechische Amphoren als Souvenir mit nachhause nehmen darf, weiß inzwischen jeder. Aber Fische? Wegen der Schuppenträger enden die Wochen der Erholung derzeit für manchen Urlauber im Stress. Besonders, wenn er in Kanada und Alaska in einer noch unberührten Natur dem Wildlachs nachgestellt hat. Wer seine gefrostete Beute mit nachhause brachte, erlebte am Flughafen eine böse Überraschung: Das Fischfleisch wurde sichergestellt und kostenpflichtig entsorgt, statt im Freundeskreis verspeist zu werden.

Die Ursachen dafür sind in zwei neuen EG-Verordnungen versteckt, die die Veterinärkontrollen im Rahmen der Grenzkontrollen der Gemeinschaft sowie die Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs zum persönlichen Verbrauch regeln. Demnach dürfen in Drittländern (Staaten die nicht der EU angehören) gefangene Fische, gleichgültig ob roh (gefrostet) oder verarbeitet (z. B. geräuchert) für den persönlichen Verzehr nur bis zu einem Gewicht von weniger als einem Kilogramm eingeführt werden. Der Fischereiverband Oberbayern bittet seine Mitglieder, auf diese Änderung zu achten. Voraussetzung für eine Einfuhr von Fischfleisch ist künftig, dass das Drittland oder Gebietsteile davon zugelassen sind. Das wäre bei Kanada und den USA der Fall. Aber größere Mengen selbst gefangenen Fisches (bereits ein Kilogramm und darüber) unterliegen den Vorschriften des gewerblichen Verkehrs und müssen durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle im Ausland mit einem EU-Veterinärzeugnis versehen und der mitgebrachte Fisch muss bei der Einreise zusätzlich durch einen Grenzveterinär abgefertigt werden. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, wird der frische Fisch sichergestellt und auf Kosten des Urlaubers entsorgt. Quelle: Landesfischereiverband Bayern

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Achtung: Verordnung wurde geändert!

Im März wurde eine Verordnung zur Änderung fischereirechtlicher Vorschriften erlassen. Die BayAVFiG wird in ihrer aktualisierten Fassung und in schriftlicher Form vermutlich erst im Laufe des Sommers bekannt gegeben. Um unsere Mitglieder vorab zu informieren, haben wir die geänderten Vorschriften schon einmal veröffentlicht. Sie finden die neue Verordnung hier als pdf-Datei.

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FVO-Präsidium wieder komplett

Roland Eberl einstimmig zum neuen geschäftsführenden Vizepräsidenten bestellt

In seiner ersten Sitzung in der neuen Legislaturperiode bestellten die Mitglieder des Hauptausschusses den von der Jahresversammlung gewählten Vizepräsidenten Roland Eberl zum neuen Geschäftsführenden Vizepräsidenten des Fischereiverbandes Oberbayern. Damit ist das Präsidium wieder komplett. Seine Bestellung erfolgte einstimmig. Einstimmig wurden auch die bewährten, bisherigen Fachbeiräte in ihren Ämtern bestätigt. Bezirksjugendleiter bleibt wie bisher Josef Grünwald, Fachbeirat für Gewässerschutz ist Dr. Manfred Holzner von der TU München, Fachbeirat für Artenschutz ist Josef Schütz, die Berufsfischer vertritt Holmer Lex, Medienfachbeirat ist H. Seeholzer, und als Fachbeirat Recht fungiert Herbert Lehmann. Präsident Alfons Blank begrüßte eine Reihe von neuen Landkreisbeauftragten in der Runde der Hauptausschussmitglieder, deren Aufgabe es laut Satzung unter anderem ist, den Kontakt des Fischereiverbandes Oberbayern zu den jeweiligen Mitgliedsvereinen zu pflegen und für den notwendigen Informationsfluss zu sorgen. Auch die Zusammenarbeit der Vereine mit den Behörden und Ämtern soll durch die Hauptausschussmitglieder in ihren jeweiligen Landkreisen begleitet werden. Auf Bitte von Blank werden die Hauptausschussmitglieder zudem eine Liste von fischereilich interessanten Einrichtungen in ihren Landkreisen zusammenstellen, um so ein Angebot für Besichtigungsfahrten erstellen zu können.

Haupausschuss

Der Präsident des Fischereiverbandes Oberbayern, Alfons Blank, konnte bei der ersten Sitzung der neuen Legislaturperiode bewährte und neue Mitglieder des FVO-Hauptausschusses begrüßen.

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Fischereiverband vertraut auf bewährten Mann   Eberl

Alfons Blank für weitere vier Jahre zum Präsidenten gewählt – Roland Eberl aus Ismaning löst Fritz Huber als Vizepräsident ab

Das neue Führungsduo des Fischereiverbandes Oberbayern: Präsident Alfons Blank (r.) und der neu gewählte Vizepräsident Roland Eberl aus Ismaning.

München - Der Fischereiverband Oberbayern hat in den vergangenen 12 Jahren einen Wandel durchgemacht. Aus ihm ist eine moderne und schlagkräftige Organisation geworden, die die Interessen der Fischerei in Oberbayern kraftvoll vertritt und das mit einer Vielzahl von Aktionen eindrucksvoll unter Beweis gestellt hat. Diese Bilanz zog Präsident Alfons Blank bei der Jahreshauptversammlung im Pschorrkeller. Mit 435 Stimmen wurde Blank in seinem verantwortungsvollen Amt bei den fälligen Neuwahlen bestätigt. Für den Vizepräsidenten (Angelfischer) kandidierten Jo Kolb aus Neuburg und Roland Eberl aus Ismaning, wobei sich Roland Eberl mit 252 Stimmen gegen seinen Gegenkandidaten (202 Stimmen für Kolb) überraschend klar durchsetzen konnte. Eberl bedankte sich für den Vertrauensvorschuss. In seiner kurzen Vorstellung hatte er darauf hingewiesen, dass er sich bereits seit mehreren Jahrzehnten für die Fischerei einsetzt. Weiterer Vizepräsident ist Willi Ernst aus Starnberg.

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Präsident Blank zum Ehrenmitglied ernanntBlank

Alfons Blank, der Präsident des Fischereiverbandes Oberbayern, wurde zum Ehrenmitglied des KFVR ernannt.

Für den Kreisfischereiverein Rosenheim ist eine Ära zu Ende gegangen. Der Mann, der die Geschicke der Fischer über viele Jahre hinweg mit großem Nachdruck und Energie leitete, musste schließlich seinem angeschlagenen Gesundheitszustand Tribut zollen:
Alfred Hutterer stand als Vorstand nicht mehr zur Verfügung und wurde durch den Diplomverwaltungsfachwirt Dieter Gintenreiter ersetzt. Die Jahreshauptversammlung des Kreisfischereivereins Rosenheim würdigte die Leistungen Hutterers, der seinen Verein zu einer Mitgliedergröße führte, die im Fischereiverband Oberbayern ohne Beispiel ist.

Auch die Verdienste eines weiteren Mannes wurden bei der Versammlung des KFVR gewürdigt. In Anerkennung seines Engagements für eine gedeihliche Zusammenarbeit des Fischereiverbandes Oberbayern mit dem Kreisfischereiverein Rosenheim wurde Präsident Alfons Blank zum Ehrenmitglied ernannt. Der sichtlich überraschte Blank bedankte sich für die Ehrung und sicherte dem Verein auch in Zukunft die volle Unterstützung zu.

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Herbert Krestan aus Pöcking ist Oberbayerischer Fischerkönig 2003

Bad Wiessee - "Die örtlichen Fischereivereine tun viel für die Gemeinde." Unter dem Beifall von 110 Vertretern aus 57 Vereinen von ganz Oberbayern bedankte sich der Bürgermeister von Bad Wiessee, Herbert Fischhaber, anlässlich des traditionellen Fischereitags 2003 des Fischereiverbandes Oberbayern für das Engagement der Petrijünger in seiner Kommune. Der Präsident des Fischereiverbandes Oberbayern, Alfons Blank, konnte zu der Versammlung unter anderem den Landesjagdpräsidenten Jürgen Vocke, Bezirksrat Martin Bachhuber sowie den Fischereidirektor Peter Wißmath begrüßen, der im Anschluss einen Vortrag über das im Sommer aufgetretene Aalsterben hielt. Oberbayerischer Fischerkönig wurde Herbert Krestan aus Pöcking. Der Wetterumschwung und die kühle, nasskalte Witterung sorgten bei schwierigen Bedingungen für eine magere Fangquote. Zweiter des Königsfischens wurde Dieter Brand aus Puchheim, gefolgt von Karl Schmieder aus Hohenbrunn und Markus Steinlein aus Wörthsee. Die Königsproklamation erfolgte im Festsaal des Gasthofs zur Post in Bad Wiessee.

Festtagung
Bei der Königsproklamation im Saal des Gasthofes zur Post konnte der Präsident des Fischereiverbandes Oberbayern zahlreiche Fischerkönige in ihren Amtsketten begrüßen.

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Matthias Winklmeier ist der Hecht im Karpfenteich

Bester Jungfischer des ganzen Regierungsbezirkes kommt wieder aus Starnberg

Zehn verschiedene Unterwasserpflanzen, zehn Fischarten und zehn verschiedene Wasserinsekten? Wer die nicht kennt, der kann auch nicht oberbayerischer Jungfischerkönig werden. Matthias Winklmeier aus Starnberg kennt sie alle. Und er ist obendrein ein guter Angler. Deshalb wurde er gestern beim 31. Jugendausbildungszeltlager des Fischereiverbandes Oberbayern am Stallauer Weiher im Landkreis Bad Tölz oberbayerischer Jungfischerkönig. Wobei ihm der Fang eines Karpfens von 52 Zentimetern Länge und über drei Kilogramm Gewicht half. Hauptsächlich waren es aber seine umfangreichen Kenntnisse über die Natur, die Winkelmeier die Königswürde einbrachten. Von 2000 möglichen Punkten holte sich der Jungfischer bei dem Wissenswettbewerb der Jugendlichen 1918 Punkte. Matthias Winklmeier ist mit seinen 16 Jahren schon ein recht erfolgreicher Angler. Sein 52-jähriger Jugendleiter Heinz Falsner vom Fischereiverein Pilsensee/Wörthsee freute sich mit seinem Schützling sehr über den Erfolg, der beileibe keine Eintagsfliege ist. Denn schon im vergangenen Jahr war Matthias Winkelmeier Oberbayerns bester Jungfischer. Heuer konnte Josef Grünwald, der Bezirksjugendleiter des Fischereiverbandes, 233 Jugendliche mit ihren Betreuern aus ganz Oberbayern zu der beliebten Veranstaltung der jungen Angler begrüßen, die vier Tage lang das Zeltlagerleben am Stallauer Weiher genossen und dabei Biologieunterricht bekamen. Zur Eröffnung des Jugendzeltlagers hatte Präsident Alfons Blank unter anderem Landrat Manfred Nagler aus Bad Tölz und den Präsidenten des Landesfischereiverbandes, Eberhard Roese begrüßen können.

Könige
Sie sind Oberbayerns beste Jungfischer: v. l. Andreas Bodner (2. Platz), Matthias Winklmeier (König) und Marc Ehret (3. Platz), alle drei vom Fischereiverein Pilsensee/Wörthsee. Foto: Grünwald

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Eberhard Roese tritt Nachfolge von Professor Herbert Stein an

Oberschleißheim - Nach dem Tod von Professor Herbert Stein musste der Landesfischereiverband Bayern einen Nachfolger für den Vorsitzenden suchen. Er fand ihn bei der Jahreshauptversammlung in Oberschleißheim in dem Fürstenfeldbrucker Eberhard Roese, der einstimmig zum neuen Vorstand gewählt wurde. Roese war erst vor kurzem zum Vorsitzenden des Bezirksfischereivereins Fürstenfeldbruck gewählt worden, in dem er 20 Jahre lang die Funktion als Kassier erfüllte. Auch auf Oberbayernebene ist Roese schon lange für die Fischer aktiv. Er engagiert sich mit Sitz und Stimme im Hauptausschuss des Fischereiverbandes Oberbayern und hat dort an vielen Entscheidungen für Oberbayerns Fischerei mitgewirkt.

Eberhard
Ein Triumvirat für die Fischerei: Franz Josef Schick (Vizepräsident LFV), Alfons Blank (Präsident Fischereiverband Oberbayern) und Eberhard Roese, der neue Präsident des Landesfischereiverbandes Bayern. Foto:mik

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Niederschmetternd: Kein Fisch, nirgends

Fischereiverband Oberbayern fordert sofortiges Handeln

„Kein Fisch, nirgends“ titelte der Münchner Merkur am 11. Dezember 2002, und auch die Süddeutsche Zeitung berichtete an diesem Tag vom „Verschwinden der Isarfische“. Der Grund für diese traurige Nachricht war eine Elektroabfischung an der Isar, die am Marienklausensteg tags zuvor von Ulrich Wunner von der Fischereifachberatung des Bezirkes Oberbayern durchgeführt worden war. „Das Ergebnis war niederschmetternd“, zog Alfons Blank vor den konsternierten Vertretern des Wasserwirtschaftsamtes München, der Fischereifachberatung des Bezirkes Oberbayern und weiteren Vertretern von Ämtern und Behörden Bilanz. Bei der Abfischung zeigten sich bis auf eine handvoll verlorener Koppen keine Fische mehr. „Und das, obwohl die Isar an dieser Stelle vor zwei Jahren mit erheblichem finanziellen Aufwand aus Steuergeldern vorbildlich renaturiert wurde“, wie Alfons Blank bestätigte. Kormoran und Gänsesäger hatten ganze Arbeit geleistet. Die Vertreter des Bayerischen Umweltministeriums, eingeladen war Dr. Ulrich Reinfeld, zogen es vor, vor diesem Desaster die Augen zu verschließen. Sie nahmen an der Veranstaltung nicht teil, obwohl im Umweltministerium seit zwei Jahren bekannt ist, dass es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Verschwinden der Äschenbestände in Bayerns Fließgewässern und dem Auftreten des Gänsesägers gibt. Die Ergebnisse einer entsprechenden Studie werden seither unter Verschluss gehalten. „Wir fordern, dass diese Ergebnisse endlich öffentlich gemacht werden“, so Blank. Der Vorsitzende der Isarfischer, Willi Ruff bestätigte den Teilnehmern an der Versuchsbefischung, dass in diesen Flussabschnitt etwa 40.000 Fische eingesetzt worden waren. In der neuen Roten Liste werden 90 Prozent der Fließgewässerfische einen Gefährdungsstatus erhalten, berichtete Dr. Oliver Born, der Artenschutzreferent des Landesfischereiverbandes Bayern.

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Viel Lärm um eine leise Jagd
Kormoran-Streit am Chiemsee droht auszuufern

Lautlos treiben die Boote ins Unterholz des Chiemsee-Ufers.
Den blechernen Kähnen entsteigen Männer in grünen Anzügen.
Leise schrauben sie auf ihre Waffen Schalldämpfer.
Nichts und niemanden soll der todbringende Schuss aufschrecken.
Die Männer bringen ihre Gewehre in Anschlag:
Ein leises Knacken, dann fällt das Opfer, vom Projektil tödlich getroffen, in den prähistorischen Morast des Deltas der Tiroler Achen - Jagdszenen in Oberbayern.


Foto: mm

So, oder so ähnlich, wird sich dieser Tage die "Bestandsregulierung" eines Vogels abspielen, der eine steile Karriere hingelegt hat - der Kormoran. In wenigen Jahren ist er von einer bedeutungslosen Tierart zum Feind der heimischen Fischer aufgestiegen. Der nimmersatte Fischräuber (lateinischer Name: Phalacrocorax carbo), der bis Anfang der 80er Jahre vom Aussterben bedroht und kaum mehr gesichtet worden war, hat sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten in ganz Europa zu einer Millionenpopulation aufgeschwungen.
In Bayern leben heute laut Statistik des Landesbundes für Vogelschutz über 400 Brutpaare in fünf Kolonien. Eine der größten davon im Naturschutzgebiet am südlichen Chiemsee-Ufer. 77 Brutpaare waren es vor fünf Jahren, jetzt sind es mehr als doppelt so viele. "Und das ist eine Katastrophe für die 18 Berufsfischer rund um das bayerische Meer", weiß der Präsident des Fischereiverbandes Oberbayern, Alfons Blank. "Der Schaden, den die Vögel anrichten, ist einfach nicht mehr hinnehmbar."
Gut 40 Tonnen pro Jahr fischt sich der gesellige Vogel, der meist in riesigen Kolonien lebt, aus dem Chiemsee und dessen Hauptzufluss, der Tiroler Achen. Die 18 Berufsfischer schaffen zusammen nur knapp die doppelte Menge. Deshalb kämpfen die Fischereiverbände seit Jahren für eine Dezimierung des Kormoran-Bestandes. Bisher ohne Erfolg. Eine Vergrämungsaktion mit einem Laser-Gerät versandete im Delta der Achen. Der schlaue Vogel zeigte sich über die roten Lichtpunkte auf seinem Gefieder so amüsiert, dass in den mit Laser beschossenen Nestern mehr Vogelkinder nachkamen, als in den vom Kampfgeschehen verschonten.
Der Kormoran ist in Bayern längst ein Politikum. Auf der einen Seite stehen die Fischer, die mittlerweile die bayerische Staatsregierung und das Umweltministerium hinter sich wissen, auf der anderen kämpfen Naturschutzverbände gegen den "geplanten und befohlenen Vogelmord". Die Fronten in dieser "Seeschlacht" sind verhärtet. "Wir können das nicht begreifen, dass ein Vogel in einem vielfach geschützten Bereich wie dem Achendelta am Chiemsee zur Brutzeit geschossen wird. Das gibt es in ganz Europa nicht", erklärt der Artenschutzbeauftragte vom Landesbund für Vogelschutz, Andreas von Lindeiner. Man werde deshalb alle rechtlichen Mittel ausschöpfen. Der Landesbund für Vogelschutz und der Bund Naturschutz planen jetzt, Beschwerde bei der EU-Umweltkommissarin Margot Wallström einzureichen.
Die Regelung, dass die Hälfte der Brutpaare ("So viele erwischen wir sowieso nicht") am Chiemsee dezimiert werden dürfen, sei eine Kompromisslösung, an der alle Parteien und Verbände in "unzähligen Besprechungen" mitgewirkt hätten. Nur weil die Grünen plötzlich ausgeschert seien, liefen jetzt wieder alle Sturm gegen eine längst abgesegnete Regelung. Den Vorwurf der Vogel- und Naturschützer, man wolle mit dem Kormoran einen ungeliebten Konkurrenten an den heimischen Fanggewässern ausrotten, will Holmer Lex, wohnhaft auf der Fraueninsel, nicht so stehen lassen. Der Vorsitzende der Fischereigenossenschaft Chiemsee: "So ein Schmarrn. Wir können und wir wollen den Vogel nicht ausradieren. Wir Fischer sind Naturschützer - aber realistische." Wenn der Vogelsonst keinen natürlichen Feind habe, müsse eben der Mensch eingreifen. "Das, was jetzt die Naturschutzverbände und die Grünen aufziehen, ist eine reine Machtdemonstration." Zudem habe der Kormoran jetzt noch gar keine Brutzeit. Einer, der seit Jahren versucht, beide Seiten zu einer Einigung zu bringen, ist der Überseer Biologe und Chiemsee-Experte Michael Lohmann: "Natürlich ist die Abschuss-Aktion im Naturschutzgebiet übertrieben." Auch wenn die Jäger mit ihren schallgedämpften Waffen sehr vorsichtig vorgingen, könnten andere Vogelarten in der Brut gestört werden. "Mich wundert es aber nicht, dass man jetzt zu solchen Mitteln greift." Immerhin hätten die Naturschützer jahrelang jeden Kompromiss blockiert. Aus der Sicht des Artenschutzes könne man auch mit der Hälfte der Brutpaare gut leben. "Das sage ich schon seit Jahren", so Lohmann. Für den Kormoran und für die Berufsfischer am Chiemsee ist am morgigen Donnerstag nochmals "high noon": Der Umweltausschuss des Landtages berät ein letztes Mal über die Bestandsreduzierung. "Hoffentlich zu unseren Gunsten. Sonst verstehe ich die Welt nicht mehr", so Oberfischer Alfons Blank. CHRISTIAN HUBER

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Fliegenbinden - eine Leichtigkeit

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Diese kleinen Kunstwerke entstanden beim Fliegenbindeseminar in Mittenwald.

25 Jugendleiter aus ganz Oberbayern trafen sich unlängst zu einem Fliegenbindeseminar in Mittenwald im Bürgerhaus. Von der Bezirksjugendleitung waren Josef Grünwald, Bernd Juen, Josef Schütz, Franz-Josef Schäfer und Nikolaus Schöfmann anwesend. Dabei sorgte auch das Thema "Werden aus Jungfischern Killer?" noch einmal für Diskussionen. Diese Behauptung war von fanatischen Tierschützern aufgestellt worden. Dieser Pauschalverurteilung wurde von den anwesenden Jugendleitern ganz entschieden und energisch widersprochen. Bei der intensiven und qualifizierten Ausbildung der Jungfischer wird größter Wert auf Hege und Pflege der Natur gelegt. Dann wurden unter der bewährten Anleitung von Bernd Juen und unter Zuhilfenahme einer Videokamera sowie eines Bildschirms wieder verschiedene Imitationen von Trocken-, Nassfliegen und Nymphen mit natürlichen und künstlichen Materialien auf Hakengröße 8 bis 18 gebunden. Es kamen dabei Pfauenfibern, Hahnenbälge, Dubbingmaterial vom Bisam, Rehaare, Federn vom Dschungelhahn, Fasanenfedern, Hecheln, Polycylon, Bodygill, synthetisches Flügelmaterial, Bleidraht, Kupfer- und Silberdraht sowie Latex zur Verarbeitung. Es wurden unter anderem Imitationen vom Steinklammerer, Bachflohkrebs, Köcherfliegenlarve, Entenbürzelfliege, Ameise und Käfer angefertigt. Alle Teilnehmer waren sehr fleißig und mit großer Ausdauer bei der Arbeit. Deshalb konnten sich die fertigen Produkte wirklich sehen lassen.

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Neue Gebühren bei der Erteilung von Fischereischeinen

Mit der Umstellung auf den Euro haben sich auch die Gebühren für Verwaltungsvorgänge im Rahmen des Fischereigesetzes geändert. Unter anderem wurden folgende Beträge neu festgelegt: Die Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit kostet demnach 35 Euro. Die Erteilung eines Jahresfischereischeines oder dessen Verlängerung kostet 7,50 Euro. Für die Ausstellung eines Jugendfischereischeines wird eine Gebühr von 5 Euro erhoben. Die Rücknahme oder der Widerruf der Erteilung eines Fischereischeines verursachen Kosten in Höhe von 12,50 bis 35 Euro. Für die gesonderte Erhebung der Fischereiabgabe fallen 5 Euro Gebühren an.

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Kormorane als ungebetene Gäste

Fischerfamilien beklagen Netzschäden und fordern Hilfe des Bayerischen Umweltministeriums

Wird den Sommergästen am Chiemsee bald die Renke oder die Seeforelle von der Speisekarte gestrichen?
Muss der Tourismus im weißblauen Chiemgau mit Einbußen rechnen, weil eine Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union dem fischfressenden Kormoran mehr Lebensrecht einräumt, als der in oberbayerischen Gewässern seit Urzeiten heimischen Fischartenvielfalt?
Im Bayerischen Meer stagnieren die Renkenerträge der Berufsfischer, die ihrem Traditionsberuf größtenteils im Vollerwerb nachgehen, inzwischen auf noch vor dreißig Jahren unvorstellbar niedrigem Niveau. Und das, obwohl die Fischerfamilien mit Netzgehegen und intensiven Erhaltungsmaßnahmen um die Zukunft ihres Betriebes und die Erhaltung des Arteninventars im Chiemsee kämpfen und so in den vergangenen Jahren sogar leicht steigende Erträge ermöglichten.

Dort, wo der Kormoran in Massen auftritt, hat die Unterwasserfauna keine Chance mehr.
Kormoran
Foto: Stefan Rossmann

Trotzdem: "Die Fangerträge am Chiemsee betragen einen Bruchteil von dem, was früher gefangen wurde", bestätigt auf Anfrage Dr. Franz Geldhauser aus dem Bayerischen Landwirtschaftsministerium. Der Fischereiverband Oberbayern und mit ihm der Landesjagdverband Bayern warnen deshalb eindringlich vor einer weiteren, ungebremsten Entwicklung der Kormorankolonie am Chiemsee. Mit einem Nahrungsbedarf von täglich 500 Gramm Fisch pro Vogel vernichten die Kormorane inzwischen die Hälfte des Jahresertrages der Berufsfischer, berichtet der Vorstand der Fischereigenossenschaft Chiemsee, Holmer Lex. Einen entscheidenden Beitrag zur Erhaltung der europäischen Kormoranpopulation leistet die Kolonie im Ramsargebiet Chiemsee jedoch nicht, denn auch ohne seine Präsenz an den empfindlichen Ökosystemen im voralpinen Raum bliebe die Existenz des fischfressenden Vogels unbedroht. Seit den 70-er Jahren hat sich der Kormoranbestand in Europa mindestens verzehnfacht und im Bundesland Schleswig-Holstein zum Beispiel die überwiegende Anzahl der Berufsfischer zum Aufgeben gezwungen. Deshalb übt der Präsident des Fischereiverbandes Oberbayern, Alfons Blank, Kritik am Bayerischen Umweltministerium. In einem Krisengespräch mit dem Bayerischen Umweltminister Werner Schnappauf machte er auf die verzweifelte Situation der Berufsfischer am Chiemsee und Ammersee aufmerksam. Umweltminister Werner Schnappauf will jetzt fischwirtschaftiche Schäden und den Artenverlust in der Fischfauna am Chiemsee ein Jahr lang untersuchen lassen. Die Fischer am Ammersee haben inzwischen schon fast aufgegeben, weil ihnen die Kormorane auf der Suche nach Nahrung fast täglich die teueren Netze zerfetzen. Der Präsident des Fischereiverbandes Oberbayern, Alfons Blank, fordert deshalb vom Bayerischen Umweltministerium, dass die Fischer an ihren Netzen die Erlaubnis zur wirkungsvollen, zeitlich uneingeschränkten Vergrämung des Kormoranes ohne Sperrzeit und Sperrgebiet bekommen sollen. Blank findet dabei die Zustimmung des Landesjagdverbandes, dessen Präsident Jürgen Vocke (MdL) sich in dieser Frage für einen ungeteilten Artenschutz ausspricht: "Die Berufs- und Angelfischerei ist ein Stück bayerische Heimat. Auch wenn sich bei einigen Fischarten am Chiemsee der Ertrag vielleicht geringfügig verbessert hat, so ist die Bayerische Staatsregierung doch aufgefordert, ihre Verantwortung für die Artenvielfalt am Chiemsee und für die Tradition der Fischerfamilien wahrzunehmen." Die Netzschäden seien nicht mehr weiter hinnehmbar. Vocke: "Es geht um die Schadensverhinderung im Einzelfall und einen begrenzten Eingriff in die Kormoranbestände." Beide Verbände fordern mit Nachdruck am Chiemsee und am Ammersee die Vergrämung des fischfressenden Vogels an den Netzen, wo bereits gefangene Renken von den Kormoranen regelmäßig gefressen oder für den menschlichen Verzehr unbrauchbar gemacht würden.

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Die wesentlichsten Änderungen der AVFiG
(Stand 01.10.2001)
soweit sie Bezug zu den Vereinen und den Anglern haben (mit kursiven Kommentaren vom geschäftsführenden Vizepräsidenten Fritz Huber).
§ 1 Abs. 3 (aufgehoben)
mit der Aufhebung der Fischereischeinstatistik wird der Fischerei kein guter Dienst erwiesen, Kenntnisse über die Zahl der Fischereischeininhaber in Bayern sind nicht mehr zu erreichen.
§ 2 Abs. 2
Die Verwaltungsvorschriften hinsichtlich der Gleichstellung von Fischereischeinen aus ande-ren Bundesländern sind lediglich für die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, die Fischereischeine ausstellen, von Bedeutung.
§ 3 Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung zur Fischerprüfung, sowie die Mitteilung an den Prüfling über Ort und Uhrzeit der Fischerprüfung erfolgt nunmehr durch die zuständigen Landwirtschaftsämter.
§ 4 Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt 26 Euro.
§ 6 Durchführung der Prüfung (unerlaubte Hilfsmittel)
Neben den bisher genannten unerlaubten Hilfsmitteln sind auch Mobilfunkgeräte unerlaubte Hilfsmittel.
§ 9 Fangbeschränkungen nach Zeit und Maß (geänderte Schonzeiten und Maße)
Meerneunauge ganzjährig, Meerforelle ganzjährig, Nase 1.3. - 30.4., Barbe 40 cm Schonmaß, Karpfen 35 cm Schonmaß, Rutte 30 cm Schonmaß.
Meerneunauge und Meerforelle haben - und das ist rein hypothetisch - lediglich für das Flussgebiet des Rhein und der Elbe Bedeutung. Die Nase hat nunmehr eine Schonzeit, die dringend erforderlich war, ebenso dringend war ein angepassteres Schonmaß für die Rutte.
§ 9 Abs. 9
Gefangene Fische anderer als der in Abs. 3 Satz 1 genannten Arten dürfen nicht ausgesetzt werden.
Ebenso wie das Aussetzen dieser Fischarten verboten ist, ist auch das Zurücksetzen untersagt.
§ 9 Abs. 10
Die Fangbeschränkungen nach Zeit und Maß gelten nicht für Fischarten und Gewässer, auf die sich ein Besatzverbot nach § 19 Abs. 2 Satz 3 bezieht.
Hier ist in erster Linie der Aal im Flussgebiet der Donau gemeint.
§ 11
Innerhalb von 2 Wochen, in geschlossenen Gewässern im Sinne von Art 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des FiG für Bayern innerhalb von vier Wochen nach einer Besatzmaßnahme mit Fischen die das festgesetzte Schonmaß erreicht haben, ist das Fischen auf die eingesetzte Fischart verboten.
Diese Beschränkung gilt in erster Linie für die sogenannten Angelzirkusse, da sie zum einen nicht mit der fischereilichen Ethik vereinbar, zum anderen aber auch aus der Sicht des Tierschutzes bedenklich sind.
§ 12 Verbotene Fangarten, Fanggeräte und Fangvorrichtungen Abs. 1 Ziff. 2
Das Anlegen neuer Aalfänge und das Einbringen zusätzlicher Aalschocker und Aalhammen ist verboten.
Die bisher zugelassenen Aalfänge, Aalschocker und - soweit vorhanden - Aalhammen bleiben unberührt.
§ 16 Abs. 3
Haftpflicht-Mindestversicherungssumme eine Million Euro für Personenschäden 300 000 Euro für Sachschäden und 10 000 Euro für Vermögensschäden.
Hier wurden die bisher vorgegebenen Versicherungssummen von DM in Euro umgesetzt, wodurch sich die Deckungssummen fast verdoppelt haben. Die über den FVO abgeschlossene Sammelversicherung deckt mit ihren bisherigen Deckungssummen die Erfordernisse dieser neuen Anforderungen.
§ 19 Besatzmaßnahmen Abs. 1
Satzfische sollen aus Betrieben stammen, die laufend vom Fischgesundheitsdienst oder anderweitig tierärztlich betreut werden; für einen Besatz mit Aalen sollen Glasaale verwendet werden.
Abs 2
Fische der folgenden Arten dürfen nach Maßgabe des Absatzes 1 und, vorbehaltlich des Bescheids der Kreisverwaltungsbehörde über die Ausstellung von Erlaubnisscheinen (Art. 35 Abs. 1 Satz 1 des Fischereigesetzes für Bayern), ohne behördliche Erlaubnis ausgesetzt werden :
1. Forellenarten, mit Ausnahme der Meerforelle (neu), 2. Saiblingsarten, 3. Huchen, 4. Coregonenarten, 5. Äsche, 6. Schleie, 7. Karpfen, 8. Aal in den Flussgebieten von Main und Elbe mit Ausnahme der Seen, (neu) 9. Hecht, 10. Zander, 11. Edelkrebs, in geschlossenen Gewässern im Sinn von Art. 2 Abs. 1 Nr. 3 des Fischereigesetzes für Bayern auch Aal und Weißfische der anderen in § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 genannten Arten. 2. Abweichend von Satz 1 dürfen, auch nach ihrem Fang im betreffenden Gewässer nicht ausgesetzt werden:
1. Aal und Hecht in Fließgewässern der Forellen- und Äschenregion sowie in Seen, in denen hauptsächlich Seeforellen und Seesaiblinge vorkommen; Aal darüber hinaus nicht in Gewässern mit einem sich selbst erhaltenden Edelkrebsbestand,
2. Regenbogenforelle in Seeforellenseen und gleichgestellten Seen (§ 9 Abs. 3 Satz 3)
Diese Beschränkung ist wenig sinnführend, Regenbogenforellen und Seeforellen können sicher nicht bastardieren, denn weder die Laichzeit, noch alle sonstigen Voraussetzungen dafür fehlen einfach.
3. Bachsaibling in Fließgewässern mit einem sich selbst erhaltenden Bestand an Bachforellen oder Äschen.
Hier will man offensichtlich verhindern, dass Kreuzungen zwischen Bachforellen und Bachsaiblingen in den Gewässern produziert werden.
Der Besatz mit Aalen kann derzeit zwar immer noch unter bestimmten Voraussetzungen im Flussgebiet der Donau erfolgen jedoch ist nunmehr die Genehmigung der zuständigen Kreis-verwaltungsbehörde erforderlich. Die Ziff. 8 des Abs. 2 hat für reichliche Aufregung im Einzugsgebiet der Donau gesorgt. Allerdings ist festzustellen, dass z. B. in Seen auch bisher bereits eine Genehmigung für den Aalbesatz erforderlich war.
(3) 1.Soweit Fische der in § 9 Abs. 3 Satz 1 genannten Arten nicht nach Absatz 2 Satz 1 erlaubnisfrei ausgesetzt werden dürfen, ist das Aussetzen nur mit Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde zulässig; nach Absatz 2 Satz 2 unzulässige Besatzmaßnahmen können nicht gestattet werden. 2.Die Erlaubnis darf nur für bestimmte Fischarten und Gewässer oder Gewässerstrecken erteilt werden; die Gewässer müssen, abgesehen vom Besatz mit Aal, im natürlichen Verbreitungsgebiet der Fischart liegen. 3.Die Erlaubnis ist nicht erforderlich,
1. wenn sie im Fall eines Fischnotstandes (§ 9 Abs. 6 Satz 2) nicht rechtzeitig eingeholt werden kann,
2. für das nach § 9 Abs. 9 Satz 1 zulässige Zurücksetzen gefangener Fische.
(7) 1.Für das Aussetzen von Fischen in geschlossenen Gewässern im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Fischereigesetzes für Bayern, deren Absperrungen ein Überwechseln von Fischen in andere Gewässer so weit wie möglich ausschließt, gelten von den vorstehenden Bestimmungen nur
1. Absatz 1 Satz 2 und 2. Absatz 4, wenn das Gewässer regelmäßig mit der Handangel befischt wird.
2.Das Aussetzen von Zehnfußkrebsen der in § 9 Abs. 3 Satz 1 nicht genannten Arten ist vorbehaltlich des Absatzes 5 Satz 2 in Gewässern jeder Art verboten.
§ 29 Abs. 3 Eignungstest für Fischereiaufseher
Für den Eignungstest wird eine Gebühr von 25 Euro erhoben. 2.Auslagen werden nicht erhoben.

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Ein Krebs im Kindergarten

Kindergarten

Die Bayerische Kultusministerin Monika Hohlmeier hat die Schirmherrschaft über die Aktion des Fischereiverbandes Oberbayern "Ein Krebs im Kindergarten" übernommen. Inzwischen haben bereits mehrere tausend Kinder an der Aktion des Fischereiverbandes Oberbayern teilgenommen. Tendenz: steigend.

Im Hintergrund: Der Vorsitzende des Kreisfischereivereines Ebersberg, Dr. Rudolf Göllert, Gewässerwart Norbert Hopfes und der Präsident des Fischereiverbandes Oberbayern, Alfons Blank (v. l.) im Kreise der Kindergartenkinder.

Der Edelkrebs ist ein uriger Geselle. In den einheimischen Gewässern war er früher recht zahlreich vorhanden. Die aus den Vereinigten Staaten nach Deutschland eingeschleppte Krebspest hat die Bestände drastisch dezimiert. Der Fischereiverband Oberbayern hat viele erfolgreiche Anstrengungen unternommen, diesem wehrhaften Unterwasserbewohner wieder auf die Beine zu helfen. Dank dieses Engagements hat sich der Edelkrebs erholt. Wenn er in freier Wildbahn auch seltener geworden ist, sollen die Kinder in oberbayerischen Kindergärten doch die Möglichkeit haben, sich diesen Scherenträger einmal aus der Nähe anzuschauen. Der Fischereiverband Oberbayern startet deshalb in bayerischen Kindergärten die Aktion "Ein Krebs bei den Knirpsen". Die Schirmherrschaft zu diesem Projekt hat die bayerische Kultusministerin Monika Hohlmeier übernommen. Der Startschuss fiel im Kindergarten St. Josef in Vaterstetten, wo die Staatsministerin zusammen mit Alfons Blank, dem Präsidenten des Fischereiverbandes Oberbayern, die Aktion eröffnet hat. Die oberbayerischen Fischer bemühen sich seit vielen Jahren, dem Nachwuchs die Lebewesen unter Wasser nahezubringen. "Verantwortung für die Umwelt ist keine Frage des Alters", begründet Blank dieses Engagement. Kinder, die frühzeitig an die Verpflichtung des Menschen gegenüber den Lebewesen unter Wasser herangeführt werden, würden als Jugendlicher und Erwachsener mehr Verständnis für die Belange der Unterwasserflora und -Fauna entwickeln. Viele heimischen Fischarten sind bereits vom Aussterben bedroht. Der Fischereiverband Oberbayern erkennt seine Aufgabe unter anderem darin, alle unsere Fischarten den nachwachsenden Generationen zu erhalten.

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Fisch des Jahres 2004: Der Maifisch (Alosa alosa L.)

Zum Fisch des Jahres 2004 wurde der Maifisch, auch Alse genannt, gewählt. Mit dieser Wahl wollen auch die Fischer des Fischereiverbandes Oberbayern auf eine in vielen deutschen Flüssen als ausgestorben geltende und daher weitgehend unbekannte Fischart aufmerksam machen. Wie Barbe, Lachs, Stör und andere „Fische des Jahres“ zuvor, ist auch der Maifisch ein Wanderfisch, der zum Laichen vom Meer in die Flüsse aufsteigt. 1883 wanderten noch Schwärme von Maifischen bis in den Hochrhein. Anhand alter Fischmarkt-Statistiken wurden im Jahr 1886 in den Niederlanden nahezu 270.000 kg Maifisch verkauft. Der Maifisch war damals so häufig, dass er als „Fisch der armen Leute“ galt. Der letzte Maifisch wurde 1930 von einem Berufsfischer im Rhein bei Basel gefangen. Der Maifisch ist in den Küstengewässern von Nordeuropa bis zur Nordafrikanischen Küste heimisch. Zoologisch gehört er zu den heringsartigen Fischer. Er wird bis 40 cm, maximal 70 cm lang und bis zu drei Kilogramm schwer. Die geschlechtsreifen Fische wandern im Frühjahr aus dem Meer in großen Schwärmen zum Laichen in die Flüsse. Die Eier werden auf kiesigem Grund abgelegt. Die Jungtiere schlüpfen nach vier bis acht Tagen und ziehen im Herbst ins Meer. Aufgrund früherer starker Verschmutzung der Gewässer, Flussregulierungen und seiner intensiven Befischung galt der Maifisch in Deutschland als ausgestorben. Die starke Querverbauung der Gewässer vor allem durch Wehre und Schleusen wirkt sich nachteilig auf eine Wiederansiedelung der Maifische in deutschen Flüssen aus. Bei der Rückwanderung ins Meer geraten viele Fische in die Turbinen von Wasserkraftwerken und werden dort getötet. Der Verband Deutscher Sportfischer fordert daher, die flussparallelen Altarme und Auengewässer wieder an die Flusssysteme anzubinden. Hierdurch erhalten die Wanderfische wie der Maifisch Gelegenheit, weitgehend störungsfrei ihre Lebensräume aufzusuchen.
Quelle: VDSF

Alse
Der Maifisch ist zum Fisch des Jahres 2004 bestimmt worden.

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Hilfe für eine bedrohte Art:

Fischereiverband Oberbayern lässt sich den Perlfisch etwas kosten

Dieser Seebewohner war schon ganz verschwunden: Der Perlfisch. Jetzt hat Bayerns seltenste Fischart wieder in ihre alte Heimat zurückgefunden: Der Fischereiverband Oberbayern hat zusammen mit dem Bezirk anlässlich des Oberbayerischen Fischereitages 2000 in Seebruck rund 70.000 Exemplare in den Chiemsee eingesetzt.

Pelfisch

Gemeinsam mit den Chiemseefischern will man so versuchen, den Perlfisch im Bayerischen Meer wieder einzubürgern. "Ich bin froh über diesen Erfolg, denn es war wirklich sehr schwierig, die Brütlinge über eine Saison zu bringen", sagt der Präsident des Fischereiverbandes Oberbayern, Alfons Blank, der gleichzeitig
von mehreren gescheiterten Versuchen berichtete, Perlfische aus Attersee und Mondsee zur Laichgewinnung heranzuziehen. Finanziert wird das erfolgreiche Projekt aus der Fischereiabgabe. Den Perlfisch gab es in Deutschland nur im Chiemsee, wo abgewachsene Exemplare mit einem Gewicht von bis zu sieben Pfund festgestellt wurden. Die meiste Zeit des Jahres lebte der Fisch in der Tiefe des Sees. Nur zur Laichzeit während des Frühlings stieg er an die Oberfläche auf bis in die Alz hinein. Seinen Namen hat der Fisch von dem perlartigen Ausschlag. Das Verschwinden des Perlfisches blieb zunächst selbst von den Fachleuten unbemerkt. Wegen seiner vielen Gräten war er nie ein besonders geschätzter Speisefisch. Das massive Auftreten der Kormorane in den 80er Jahren ist für das Verschwinden des Perlfisches verantwortlich. Die im seichten Wasser laichenden Perlfische waren nämlich eine leichte Beute für die fischfressenden Vögel, die die großen Perlfischexemplare oftmals verletzt zurückließen. Als schließlich Anfang der 80er Jahre gezielt nach dem Perlfisch gesucht wurde, wurde man nicht mehr fündig. Er musste als ausgestorben angesehen werden.
Nur in den benachbarten Seen des Salzkammergutes gab es noch Restbestände von Perlfischen. Von dort versuchte die Fischereifachberatung des Bezirkes mit Unterstützung des Fischereiverbandes Oberbayern ab 1995 Laichmaterial zu gewinnen, Jungfische aufzuziehen und in den Chiemsee zurückzusetzen. Wie sich bald zeigen sollte, gestaltete sich die Erbrütung und die Aufzucht der kleinen Perlfische als äußerst schwierig. Erst in jüngster Zeit gelang es wieder, Perlfische zum Schlüpfen zu bringen. Perle

Der Vorsitzende des Sportanglerbundes Chiemsee, Josef Haiker, Holmer Lex, der Vorstand der Fischereigenossenschaft Chiemsee, Alfons Blank, der Präsident des Fischereiverbandes Oberbayern, und der  ehemalige geschäftsführende Vizepräsident Fritz Huber mit einem präparierten Perlfisch.

 


 

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Neuer Bußgeldkatalog "Umweltschutz"
Eine wirksame Fischereiaufsicht ist
nicht nur zur Sicherstellung der Fischereiausübung, sondern generell zum Schutz der Lebensgemeinschaften im und am Gewässer unverzichtbar. Darauf weist das Bayerische Landwirtschaftsministerium hin. Vor Ort sind auch die Fischereiaufseher verantwortlich dafür, dass die geltenden Rechtsvorschriften eingehalten werden. Seit 1. Dezember 2001 gilt ein neuer Bußgeldkatalog für Umweltsünder. Nachfolgend werden einige Tatbestände herausgegriffen. Häufige Zuwiderhandlungen sind das unbefugte Einbringen fester und das unbefugte Einleiten flüssiger Stoffe in oberirdische Gewässer.

  • Das Hinweinwerfen von Abfall in geringfügigen Fällen, z. B. Papier- oder Picknickabfälle sowie von Flaschen und Plastiktüten ist dabei mit Geldbuße von 10 bzw. 25 bis 100 Euro bedroht.

  • Wer Abfall in größeren Mengen oder von erhöhter Gefährlichkeit einbringt, muss mit einer Geldbuße von 500 bis 50.000 Euro rechnen.

  • Das Einbringen von Altautos in Gewässer wird mit einer Geldbuße von 1500 bis 50.000 Euro geahndet.

  • Wer Mineralöl, Mineralölprodukte oder Pflanzenschutzmittel einleitet, kann je nach Menge mit einer Geldbuße von 100 bis 25.000 Euro belegt werden.

  • Das Einleiten von Jauche, Gülle oder Silosickersaft ist mit Geldbußen von 150 bis 500 Euro, bei einem über längere Zeit andauernden Verstoss von 2500 bis 5000 Euro bedroht.

  • Wer sein Auto in oberirdischen Gewässern wäscht, riskiert eine Geldbuße von 150 bis 750 Euro.

Bußgelder in empfindlicher Höhe sind auch bei Zuwiderhandlungen in Wasserschutzgebieten, insbesondere in der engeren Schutzzone vorgesehen.

  • Verbotene natürliche (organische) Düngung, landwirtschaftliche Abwasserverwertung: 250 bis 5000 Euro.

  • Verbotener Einsatz chemische Mittel zur Unkraut- oder Schädlingsbekämpfung oder von Wachstumsreglern: 500 bis 15.000 Euro.

  • Ablagern von Abfällen 250 bis 1250 Euro.

  • Wegschütten von Öl, Benzin, Giften: 750 bis 5000 Euro.

  • Entleeren von Fäkalienwagen: 2500 Euro.

  • Wagenwaschen und Ölwechsel: 250 bis 1000 Euro.

Auch Verstöße bei Ausübung des wasserrechtlichen Gemeingebrauches werden als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet.

  • Unbefugtes Befahren von Schilf- und Röhrichtbeständen mit Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft (Ruder- oder Schlauchboot): 50 bis 500 Euro.

  • Unbefugtes Betreiben von Modellbooten mit Motorantrieb: 10 bis 100 Euro.

  • Unbefugtes Tauchen mit Atemgerät: 50 bis 500 Euro.

Bei Zuwiderhandlungen gegen allgemeine Vorschriften zum Schutz von Natur und Landschaft sieht der Bußgeldkatalog Geldbußen in unterschiedlicher Höhe vor. In Gebieten der höchsten Schutzkategorie gilt:

  • Unerlaubtes Anlegen oder wesentliches Ändern von Gewässern einschließlich Fischteichen je nach Flächengröße: 100 bis 50.000 Euro.

  • Unerlaubtes Aufstellen von Zelten oder Wohnwagen, 50 bis 500 Euro.

  • Unerlaubtes Beseitigen oder Beschädigen von Hecken, Baumreihen, Feldrainen oder Flurgehölzen: 50 bis 15.000 Euro, pro Baum bis zu 5000 Euro.

  • Unerlaubtes oder untersagtes Entwässern oder sonstiges nachhaltiges Verändern u. a. von Feuchtgebieten, Tümpeln, Teichen oder Beseitigen und Beschädigen von Ufervegetation oder von Röhricht- und Schilfbeständen je nach Ausdehnung der beeinträchtigten Fläche: 200 bis 50.000 Euro.

  • Verbotenes Parken oder Abstellen von Kraftfahrzeugen, Wohn- oder Campingfahrzeugen, Zelten und Lagern: 50 bis 2500 Euro.

  • Das Mähen von Rohr- und Schilfbeständen in der Zeit vom 1. März bis 30. September kann eine Geldbuße von 25 bis 7500 Euro nach sich ziehen.

Bei den aufgeführten Zuwiderhandlungen handelt es sich jeweils nur um einige Beispiele aus dem wesentlich umfangreicheren Bußgeldkatalog Umweltschutz. Bei einer Reihe von Zuwiderhandlungen wäre gleichzeitig zu prüfen, ob nicht zugleich ein Straftatbestand erfüllt ist, so dass die Verwaltungsbehörde die Sache an die zuständige Staatsanwaltschaft abzugeben hat. Die genannten Beispiele sollen der Fischereiaufsicht die Bedeutung des einschlägigen Ordnungsrechts (außerhalb des Fischereirechtes) für ihre Überwachungstätigkeit bewusst machen.

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Wasserkraft im Spannungsfeld der ökologischen Schäden in den Fließgewässern

Die meisten Landesregierungen, aber auch die Bundesregierung, setzen offensichtlich stark auf regenerative Energien, einerlei ob es um nachwachsende Energieträger oder um die Nutzung der Wasserkraft geht. Im Zusammenhang mit der Wasserkraftnutzung wird immer wieder besonders herausgestellt, dass Wasserkraft die sauberste und umweltfreundlichste Energie schlechthin ist. Für die Fischerei ist das fatal, denn die
Wasserkraftnutzung wird forciert und der Ausbau mit beträchtlichen staatlichen Mitteln gefördert. Es ist dringend erforderlich, dass baldmöglichst die Negativwirkung des Ausbaus der Wasserkraftnutzung ausreichend herausgestellt und auch gegenüber dem Kohlendioxid-Ausstoß fossiler Kraftwerke bilanziert wird. Die ökologischen Schäden, die durch den Bau von Kraftwerken, auch Kleinkraftwerken, verursacht werden und wurden, bleiben dabei unberücksichtigt und wurden noch nie erfasst. Die Liste der Schäden ist endlos und in ihrer Auswirkung eher katastrophal.

Tatsache ist, dass durch Wasserkraftwerke

  • die Flussmorphologie negativ beeinträchtigt wird
  • das Geschieberegime zumindest im alpinen und voralpinen Bereich gestört wird
  • die Flüsse sich wegen des fehlenden Geschiebes eintiefen
  • das Sediment verschlammt und undurchlässig wird
  • das Artenspektrum reduziert und nachteilig verändert wird
  • Fischarten teilweise ganz verschwinden
  • sich die Gewässergüte in den gestauten Bereichen wesentlich verschlechtert
  • sowohl die aquatische, als auch die amphibische Flora und Fauna nachteilig
    verändert wird
  • Fischereischäden durch Turbinen ein bisher ungeahntes Ausmaß beibehalten.

All dieses, ausgenommen die Turbinenschäden an den Fischen, wurde bisher noch nie exakt dargelegt, aber auch nicht genauer untersucht. Dass solche Untersuchungen erforderlich sind, steht außer Zweifel. Es wird jedoch nicht möglich sein, dass die Last dieser sicher sehr teueren Untersuchungen ein Landesfischereiverband alleine trägt. Hier ist der Staat und die gesamte Fischerei gefordert und es muss schnellstens etwas getan werden.

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Fischer starten ins neue Jahr

Präsident Alfons Blank überreicht goldene Ehrennadel an Geschäftsstellenleiterin Helga Zitzelsberger

Helga
Der Präsident des Fischereiverbandes Oberbayern, Alfons Blank, überreicht der Geschäftsstellenleiterin Helga Zitzelsberger die Ehrennadel in Gold. Im Vordergrund applaudiert der Regierungspräsident Werner Hans Böhm.
„Wir arbeiten sehr eng zusammen", freute sich Regierungspräsident Werner Hans Böhm bei der Jahresschlussfeier des Fischereiverbandes Oberbayern in der Schießstätte in Allach über seine bereits zehnjährige Kooperation mit den oberbayerischen Fischern. Deren Präsident Alfons Blank wurde von Böhm bestätigt, dass er zwar charmant, aber in der Sache oft sehr unnachgiebig sei. Trotzdem freute sich der Regierungsrepräsentant über die gemeinsam erreichten Ziele im Naturschutzbeirat. Bezirkstagsvizepräsident Josef Mederer gab bei der Feier ein klares Bekenntnis zur Notwendigkeit einer Fischereifachberatung ab. „Ich hoffe nicht, dass die Staatsregierung das auf den Prüfstand stellt", sagte Mederer. Der Präsident des Landesfischereiverbandes, Eberhard Roese, meinte, auch im kommenden Jahr werden die Organisationen der Fischerei in Bayern alles unternehmen, um das Optimum für die Fischer zu erreichen. Der Präsident des Fischereiverbandes Oberbayern, Alfons Blank sorgte im Anschluss für eine Überraschung. Er überreichte der langjährigen Geschäftsstellenleiterin, Helga Zitzelsberger, die Ehrennadel des Verbandes in gold. Blank würdigte damit den engagierten Einsatz der Geschäftsstellenleiterin für den Fischereiverband Oberbayern die den Kontakt zu den Vereinen halte und am Telefon erster Ansprechpartner des Verbandes sei.

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Verantwortlich für den Inhalt: Michael Seeholzer

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